Bundesliga im NetzLivestreams sind nicht immer illegal

Bundesliga live und kostenlos im Internet schauen – ist das legal?

Bundesliga live und kostenlos im Internet schauen – ist das legal?

Köln – Legal? Illegal? Darf ich Fußballspiele kostenlos im Internet angucken oder mache ich mich strafbar?

Manche Live-Spiele der Bundesliga kann man sich kostenlos im oder über das Internet ansehen. Doch während Streams auf den Seiten ausländischer Sender oder auf anderen Portalen unproblematisch seien, begingen Nutzer beim sogenannten Peer-to-Peer-TV (P2PTV) Urheberrechtsverletzungen, warnt Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.

„Davon sollte man die Finger lassen.“ Denn wer ein Live-Spiel mit Client-Programmen wie SopCast oder TVUPlayer anschaut, verbreitet es automatisch auch weiter - und riskiert damit eine Abmahnung, die mehr als 1000 Euro kostet.

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Dabei spiele es keine Rolle, in welcher Sprache das Spiel kommentiert wird. Allein, dass der Kommentator kein Deutsch spricht, schützt nicht vor Verstößen gegen das Urheberrecht.

Das Anschauen von Bundesliga-Live-Spielen auf Webseiten hält Christian Solmecke dagegen für rechtmäßig. Denn: Man müsse sich als Nutzer darauf verlassen können, dass der Anbieter die Rechte zur Verbreitung hat, wenn die Quelle nicht offensichtlich illegal ist.

Außerdem werde beim Streamen keine dauerhafte Kopie auf dem Rechner angelegt, sondern nur eine flüchtige, die allein dem technischen Zweck der Übertragung dient. Trotzdem: „Manche Juristen sagen, dass man auch da eine Urheberrechtsverletzung begeht“, sagt der Medienrechtler. Er teile diese Auffassung allerdings nicht.

Ähnlicher Fall wie bei Kino.to

„Das ist die gleiche Rechtsfrage wie bei Kino.to“, erklärt der Anwalt. Während Betreiber des geschlossenen Film-Streamingportals zu Haftstrafen verurteilt worden sind, müssen die Nutzer keine Verfolgung fürchten. „Wenn man eine Streaming-Seite nutzt, ist man schlecht rückverfolgbar“, erlärt Solmecke.

Selbst wenn Server von Anbietern beschlagnahmt werden, hätten Strafverfolger theoretisch nur sieben Tage Zeit, über IP-Adressen von Nutzern ihre Identität festzustellen - länger speicherten die Internet-Provider IP-Adressen nicht.