Hat ein Kinderwunschzentrum eine Samenspende "geklaut" und zu Unrecht zur künstlichen Befruchtung aufbewahrt? Nein, wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) am Montag im "Samenraub-Prozess" entschied.
Ein 41-Jähriger hatte eine Samenbank auf Schadensersatz verklagt, weil seine Einverständniserklärung angeblich gefälscht war.
Im Jahr 2004 hatte der Kläger in Dortmund eine Spermaprobe abgegeben. Diese wurde bis 2007 aufbewahrt und dann für eine erfolgreiche künstliche Befruchtung genutzt. Das Resultat: gesunde Zwillinge und eine glückliche Mutter.
Doch der "Vater" war alles andere als glücklich und forderte Schadensersatz. Die Samen seinen zu Unrecht und ohne sein Einverständnis eingefroren worden, seine Unterschrift sei gefälscht. In Vorinstanz hatte das Dortmunder Landgericht dem Kläger Recht gegeben und die Ärzte verurteilt.
Mit Hilfe eines Sachverständigen stellte das OLG aber in letzter Instanz fest, dass die Unterschrift doch von dem 41-Jährigen stamme und wies die Klage deshalb ab. Außerdem hatte sich der Samenspender während der Verhandlung in Widersprüche verstrickt.
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