Wenn ein Kondom „Made in Germany“ ist, steht das für Qualität. Doch bislang wurde diese Bezeichnung oft zu Unrecht verwendet – das soll ein aktuelles Urteil ändern.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung: Wer mit dem Qualitätssiegel „Made in Germany“ werben will, darf Kondome nicht zu einem großen Teil im Ausland herstellen.
Das Urteil bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld. Eine Bielefelder Firma hatte Kondom-Rohlinge importiert und in Thüringen weiterverarbeitet. Sie wurden dort befeuchtet, verpackt und kontrolliert.
Das reicht aber nach Ansicht der Richter nicht aus, um mit „Made in Germany“ zu werben. „Die Verbraucher erwarten, dass wesentliche Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, in Deutschland stattgefunden hat“, so die Richter des 4. Zivilsenats in ihrer Begründung. (Az.: I-4 U 95/12).
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