Die EU stärkt die Rechte von Fluggästen: Airlines sollen künftig weniger Möglichkeiten haben, sich bei Verspätungen auf „außergewöhnliche Umstände“ zu berufen. Kunden sollen so leichter Entschädigungen bekommen.
Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge beseitigt die EU-Kommission Grauzonen in bisher geltenden Regelungen. In der Vergangenheit konnten sich Fluggesellschaften relativ leicht auf höhere Gewalt und „außergewöhnliche Umstände“ berufen – so vermeiden sie Entschädigungszahlungen an Passagiere.
Jetzt gibt eine Liste Auskunft, welche Umstände definitiv nicht als höhere Gewalt gelten: technische Probleme beispielsweise, die bei Routinechecks entdeckt werden, oder eine Besatzung, die nicht verfügbar ist. Gleichzeitig wurde festgelegt, was wirklich zu „außergewöhnlichen Umstände“ zählt – beispielsweise bei Naturkatastrophen oder Streiks.
Für Fluggäste ist es außerdem jetzt möglich, einen Rückflug in Anspruch zu nehmen, wenn man den Hinflug verfallen ließ. Bislang hatten Airlines dann häufig das Boarding verweigert – das sollen sie nun nicht mehr tun können.
Die Kommission will darüberhinaus erreichen, dass Verspätungen schon ab fünf Stunden als Flugausfall gewertet und dementsprechend entschädigt werden: mit 600 Euro.
Die Vorschläge der EU-Komission sollen am Mittwoch gebilligt werden. Danach müssen das Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
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