Der Bonner Rechtsanwalt Peter Josef Blößer hatte sich so auf seinen Urlaub in Ägypten gefreut. Doch in Sharm el Sheik angekommen, hielt die Freude nicht lange vor. Der Grund: Hai-Alarm!
Baden, Schnorcheln und Tauchen war laut Anweisung des Gouverneurs Ende März 2011 verboten. „Ich war schon zweimal in dem Hotel, nie hatte es an seinem traumhaften Strand ein Problem mit Haien gegeben“, so Peter Josef Blößer zum EXPRESS.
Also buchte der Anwalt, ohne sich, wie sonst, auf Hotelbewertungsseiten im Internet schlau zu machen. Vor Ort in Ägypten war guter Rat dann teuer. Blößer: „Erst am Strand erfuhr ich von dem Badeverbot. Ich konnte den Urlaub gar nicht richtig genießen.“
Amtsgericht: Reiseveranstalter hätte Hinweis geben müssen
Zurück in Bonn reichte er Klage gegen den Reiseveranstalter ein. Und siehe da: Das Amtsgericht Köln gab ihm recht: „Auf die Unwägbarkeiten hinsichtlich der Möglichkeit des Schnorchelns hätte die Beklagte den Kläger bereits vor Reiseantritt hinweisen können und müssen.“ Blößer erhält 20 Prozent (rund 120 Euro) der Reisekosten erstattet.
„Mir ging es gar nicht mal ums Geld“, so der Bonner Anwalt. „Ich hatte mich aber so darüber geärgert. Außerdem ist es mir wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen. Wer Mängel im Urlaub feststellt, kann einen Teil der Kosten zurückverlangen.“
Peter Josef Blößer hatte ein Drittel an Rückerstattung gefordert. „Nach meiner Schätzung machen vielleicht fünf Prozent der Betroffenen ihre Ansprüche geltend. Und genau darauf spekulieren die Reiseveranstalter mit ihrer miesen Informationspolitik. Aber das kann es ja nicht sein.“
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