Köln - Ibrahim A. (22) hat einen anderen jungen Mann beinahe umgebracht. Mit 13 Messerstichen streckte er aus nichtigem Grund Kevin (Name geändert) nieder. Aber: Das Gericht ließ ihn am Dienstag erst mal frei! EXPRESS erklärt das Hammer-Urteil.
Es ist 12.14 Uhr, als Richter Dr. Helmut Möller (62) den Schwurgerichtssaal betritt. „Im Namen des Volkes. Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt.“ Dann richtet er seinen Blick zu Ibrahim: „Sie haben dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.“
Ibrahim hatte sein Opfer am 30. November auf der Venloer Straße niedergestochen, nur weil der ihm keine Zigarette geben wollte. Kevin konnte durch eine Notoperation in der Uniklinik gerettet werden.
Doch in den Knast muss Ibrahim zunächst nicht. Weil der Richter ihn vom weiteren Vollzug der U-Haft verschont hat.
Grund: Die Haftgründe aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Kölns Az. 502 Gs 3975/08 bestehen nicht mehr. Keine Fluchtgefahr, keine Wiederholungsgefahr.
Noch vor dem Gerichtssaal überreicht Ibrahims Verteidiger Dr. Reinhard Birkenstock dem Anwalt des Opfers 5000 € – als Schmerzensgeld. Ob es eine Revisionsverhandlung gibt, wann der Täter die Strafe antreten muss und - vor allem - wieviel er wirklich brummen muss, ist noch unklar.
Danach geht alles schnell. Birkenstock geht um 15.01 Uhr zur Gerichtskasse, zahlt weitere 10.000 € Kaution ein. Gleichzeitig unterschreibt er eine Abtretungserklärung zugunsten des Opfers. Auf der Geschäftsstelle der Schwurgerichts füllt eine Bedienstete um 15.05 Uhr die Entlassungsanordnung aus.
Damit geht Birkenstock in um 15.21 Uhr in die Vorführstelle des Justizpalasts. Um 15.26 Uhr kommt Richter Möller in die Katakomben, redet Ibrahim ins Gewissen und unterschreibt die gesiegelte Entlassungsanordnung.
Dann geht die Tür auf. Ibrahim beginnt leicht zu lachen. Er geht die Stufen nach oben, über einen Gerichtsflur. „Ich sehe wieder die Sonne.“ Sein Blick schwenkt nach links, wo eine Polizeibeamtin steht. „Und endlich wieder eine Frau“, kichert er. Seine Mutter und die ganze Familie umarmen ihn. „Ich werde so etwas nie wieder machen“, sagt er heulend.
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Das Landgericht verurteilte den 44-Jährigen am Dienstag wegen versuchter Tötung in einem minder schweren Fall und entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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