Mönchengladbach - Sie ist klein - kaum 1,60 m und hager. Mit streng zurück gebundenen schwarzen Haaren und schwarzer Bluse sitzt Karima El M. (37) auf der Anklagebank des Landgerichts Mönchengladbach.
Ihr Blick ist glasig, sie wirkt wie apathisch. Ruhig gestellt sei sie, durch Medikamente. „Um den Prozessauftakt überhaupt zu überstehen“, sagt Verteidiger Gerd Meister.
Die Anklage wirft der gebürtigen Marokkanerin vor, Jasmina (2) und den achtjährigen Souhail betäubt und erwürgt zu haben. Die Leichen wurden am 4. Februar in der Wohnung der Frau in Mönchengladbach entdeckt.
Kaum hatte der Prozess begonnen, drohte er auch schon zu platzen. Ihr Verteidiger stellte einen Antrag auf Entbindung des ärztlichen Gutachters. Der hatte die Angeklagte falsch belehrt, indem er ihr gesagt hatte, dass die Beschuldigte verpflichtet sei, ihm die Wahrheit zu sagen.
Nach einer Stunde Unterbrechung und Beratung der Kammer schloss sich der Vorsitzende Lothar Beckers dem Antrag an und setzte den Gutachter ab. Dieser hatte eine verminderte Schuldfähigkeit der Frau in seinem Gutachten nicht ausgeschlossen. Sie soll zur Tatzeit unter Schmerz- und Beruhigungsmitteln gestanden haben. Zudem rügte die Verteidigung, dass das 210 Seiten starke Gutachten erst einen Tag vor Prozessbeginn eingetroffen sei.
Binnen 30 Tagen muss die Frau nun erneut begutachtet werden, anderenfalls muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Die Staatsanwältin wirft Karima El M. Heimtücke und niedrige Beweggründe vor. Sie habe „aus verschmähter Liebe und aus Eigen- und Rachsucht gehandelt“, um ihrem Mann „die Kinder für immer zu entziehen“. Mit Betäubungsmitteln habe sie die Kinder wehrlos gemacht, um sie ohne Widerstand töten zu können. Der Prozess geht am Freitag weiter.
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