Einem 24-Jährigen Chemielaboranten war wegen gekündigt worden, nachdem eine Untersuchung durch den Betriebsarzt die HIV-Infektion offenbarte. Das Arbeitsgericht in Berlin entschied jetzt: Die Kündigung war rechtens.
Die Begründung: Da der Mann keine sechs Monate als Chemisch-Technischer Assistent bei dem Pharmaunternehmen beschäftigt war, könne das Kündigungsschutzgesetz noch nicht angewendet werden. Dies greife erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen das Urteil vom 21. Juli kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (AZ 17 Ca 1102/11)
Das Unternehmen hätte dem Mann auch ohne Begründung kündigen können, sagte der Sprecher. Es liege im Ermessen des Arbeitgebers, ob er einen Mitarbeiter über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigen wolle. Die Kündigung ist nach Gerichtsangaben auch nicht willkürlich ausgesprochen worden, weil die vom Unternehmen angeführten Gründe nachvollziehbar seien.
Wäre der Arbeitnehmer nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit wegen seiner Infektion mit dem Aids-Erreger entlassen worden, wäre das nicht rechtens gewesen, sagte der Sprecher.
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