Steht aufgrund einer positiven Haaranalyse durch das zuständige Jugendamt zweifelsfrei fest, dass minderjährigen Kindern unerlaubt illegale Betäubungsmittel zugeführt wurden, kann den Eltern das Sorgerecht entzogen werden.
Zunächst hatte das Jugendamt aufgrund eines Laborberichts darüber Kenntnis erlangt, dass bei der bereits Drogen substituierenden Mutter ein illegaler Beigebrauch von Kokain festgestellt wurde. Aufgeschreckt durch diesen eindeutigen Laborbericht ließ das Jugendamt auch noch eine Haaranalyse bei den beiden kleinen Kindern durchführen. Im Rahmen dieser Haarprobe wurden beide Kinder positiv auf Kokain und Methadon getestet. Nach entsprechender Mitteilung des Jugendamtes entzog das zuständige Amtsgericht daraufhin der Mutter das elterliche Sorgerecht. Hiergegen wandte sich die Mutter erfolglos mittels einer Beschwerde.
Ist das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, diese Gefahr abzuwenden, kann den Eltern durch das Familiengericht das Sorgerecht entzogen werden. Gerade bei drogensüchtigen Eltern bestehe regelmäßig aufgrund der suchtbedingt verminderten Erziehungsfähigkeit eine Gefahr für das Wohl der Kinder. Unerheblich sei auch, ob im konkreten Fall den Kindern ein Zugriff auf die Betäubungsmittel nicht unmöglich gemacht wurde oder ihnen die Drogen durch die Mutter verabreicht wurden. Anstatt einer Sanktionierung elterlichen Fehlverhaltens bezwecke die Entziehung des Sorgerechts vielmehr den Schutz der minderjährigen Kinder.
(OLG Bremen, Beschluss v. 21.03.2011, Az.: 4 UF 31/11) (JOH)
Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Familienrecht
Alles beim Alten
Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft scheitert, ist das immer traurig. Nur selten schaffen es beide Parteien, sich freundschaftlich zu trennen. Um die Rechtsprechung hier zu erleichtern, wurde 1962 die „Düsseldorfer Tabelle“ ins Leben gerufen.
Kunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking
Bankkunden haften für ihre Schäden, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Das entschied der Bundesgerichtshofs am Dienstag.
Salatsoßen-Ausrutscher vor Gericht
Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.