Sebastian Wurth: Gesangstalent, Mädchenschwarm – und zu jung für die DSDS-Bühne. Der 16-jährige Kandidat muss ab 22 Uhr im Publikum sitzen, weil er laut Gesetz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr „gestaltend an Filmaufnahmen mitwirken“ darf.
Wir erklären, warum das so ist – und welche Rechte Jugendliche überhaupt haben.
Alkohol: Für Teenies unter 16 tabu, ab 16 ist Bier, ab 18 Hochprozentiges erlaubt.
Rauchen und Zigarettenkauf: in der Öffentlichkeit ab 18 Jahren.
Private Partys: Hier kann der Staat keinen Einfluss nehmen, die Eltern entscheiden.
Piercings/Tattoos: unter 18 nur mit Einverständnis der Eltern.
Glücksspiele: Besuch von Spielhallen ist für Jugendliche verboten, nur Teilnahme an Losbuden etc. ist erlaubt
Arztbesuch: Jugendliche dürfen ohne Wissen der Eltern zum Arzt, nur bei schweren Krankheiten oder OPs werden Eltern eingeweiht.
Konto eröffnen: Minderjährige brauchen Zustimmung der Eltern.
Basti ist noch minderjährig und unterliegt der Vollzeitschulpflicht – deshalb wird er vor dem Gesetz wie ein Kind behandelt. Er darf täglich maximal drei Stunden für eine Show „arbeiten“, um 22 Uhr ist Schluss. „Das Gesetz regelt das klipp und klar, daran muss sich auch eine Sendung mit Millionenpublikum halten“, sagt Oliver Moritz, Pressesprecher der Bezirksregierung Köln. Die Behörde überprüft, ob die Gesetze eingehalten werden – und schritt bei Basti ein.
Warum darf der 16-Jährige nicht mehr vorne stehen, aber weiterhin im Publikum sitzen? Sein Einsatz auf der Bühne unterliegt dem Jugendarbeitsschutzgesetz – hier können auch Eltern keine Ausnahmen erlauben. Ist Basti als Zuschauer dabei, gelten die – etwas weniger strengen – Regeln des Jugendschutzgesetzes.
Auch Fußballtalent Julian Draxler (17) leidet unter den rechtlichen Regelungen: Der Schalke-Kicker wird bei Fußballspielen um 23 Uhr vom Platz geschickt – unabhängig von seiner Leistung oder Spielstand.
Ausgehen dürfen Basti, Julian und Co. jedoch länger: Jugendliche ab 16 Jahre können öffentliche Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen – und sogar noch länger bleiben, wenn ihre Eltern oder andere „erziehungsberechtigte Personen“ dabei sind, erklärt Ulrike Hinrichs, Autorin des Jugendratgebers „ZuRecht finden“.
Mit Mama, Opa, Tante oder volljährigen Bekannten an der Seite dürfen Jugendliche unbegrenzt lange unterwegs sein – Einverständnis der Eltern vorausgesetzt. Mehr Freiheiten ohne Aufsicht gibt es auf Events, die von einem „anerkannten Träger der Jugendhilfe“ organisiert werden, zum Beispiel in Jugendclubs oder Sportvereinen. Hier dürfen sogar Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr mitfeiern, 14- bis 16-Jährige können bis Mitternacht bleiben.
Das letzte Wort haben aber grundsätzlich die Eltern: Wenn sie es so wollen, müssen 17-Jährige schon um 23 Uhr zu Hause sein – obwohl das Gesetz mehr erlaubt.
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