Empfehlen | Drucken | Kontakt30.08.2011 - 11:47 Uhr

Pfändungsverbot: Keine Pfändung bei Pkw eines gehbehinderten Schuldners

Vorfahrt für Mobilität – auch gehbehinderte Schuldner sollten am öffentlichen Leben teilhaben können!
Vorfahrt für Mobilität – auch gehbehinderte Schuldner sollten am öffentlichen Leben teilhaben können!
Foto: © iStockphoto.com/ozgurdonmaz

Der Pfändung des Pkw eines gehbehinderten Schuldners kann ein gesetzliches Pfändungsverbot entgegenstehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Benutzung des Pkw erforderlich ist, um eine bestehende Gehbehinderung zumindest partiell auszugleichen und die Integration des behinderten Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung weigerte sich der vom Gläubiger beauftragte Gerichtsvollzieher mit Hinweis auf die Gehbehinderung des Schuldners, dessen Pkw zu pfänden. Nach einem vom Gläubiger eingelegten Rechtsbehelf erklärte das zuständige Amtsgericht die Pfändung des Fahrzeugs gleichwohl für zulässig. Mittels einer Rechtsbeschwerde verfolgte der gehbehinderte Schuldner sein Begehren, die Pfändung seines Pkw zu verhindern, letztlich doch erfolgreich weiter.

Zweck gesetzlicher Pfändungsverbote sei generell, die wirtschaftliche Existenz des Schuldners zu sichern und ein menschenwürdiges Leben abseits staatlicher Hilfen zu gewährleisten. Im Rahmen ihrer Auslegung müsse aber auch das gewandelte Verhältnis über die soziale Stellung behinderter Menschen berücksichtigt werden. Insbesondere sei eine Gleichstellung sowie gesellschaftliche Integration angestrebt. Von einer Pfändung müsse abgesehen werden, soweit sie in einer einschränkenden Lebensführung münde und eine entscheidende Benachteiligung darstelle. Ein gesetzliches Pfändungsverbot bestehe daher, soweit die Benutzung des Pkw erforderlich sei, um eine Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.


(BGH, Beschluss v. 16.06.2011, Az.:VII ZB 12/09)

David Johnson (JOH)

Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt.de-Redaktionsteam zum Zwangsvollstreckungsrecht.

Weitere Meldungen aus dem Bereich Recht
Keine Änderung der Düsseldorfer Tabelle für 2012.
Düsseldorfer Tabelle
Alles beim Alten

Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft scheitert, ist das immer traurig. Nur selten schaffen es beide Parteien, sich freundschaftlich zu trennen. Um die Rechtsprechung hier zu erleichtern, wurde 1962 die „Düsseldorfer Tabelle“ ins Leben gerufen.

Urteil: Bankkunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking.
BGH-Urteil
Kunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking

Bankkunden haften für ihre Schäden, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Das entschied der Bundesgerichtshofs am Dienstag.

Die Salatsoße gehört natürlich auf den Salat und nicht auf den Boden.
Kantinenunfall
Salatsoßen-Ausrutscher vor Gericht

Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.

Online Rechtsberatung beim EXPRESS
Formulare Bewerbungen
Brutto / Netto Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Rechtsanwälte & Kanzleien