Empfehlen | Drucken | Kontakt04.04.2011 - 16:54 Uhr

Mietrecht: Wenn die Nachbarin im ältesten Gewerbe der Welt arbeitet

Die Nachbarn beschweren sich über das Kommen und Gehen von Freiern.
Die Nachbarn beschweren sich über das Kommen und Gehen von Freiern.
Foto: ©iStockphoto.com/wragg

Häufig befinden sich gerade in Großstädten etliche Rotlicht-Etablissements – oftmals sogar in Wohngebieten. Meistens handelt es sich in diesem Fall um „kleinere Unternehmen“, die in Privatwohnungen betrieben werden. Kein Wunder, dass sich die Nachbarn dann über das Kommen und Gehen von Freiern und die Lärmbelästigung durch die Berufsausübung der Callgirls beschweren.

Dabei können Wohnungseigentümer unter Umständen durchaus etwas dagegen unternehmen. So existieren bereits Urteile mehrerer Gerichte, die den Wohnungseigentümern Recht geben und die Ausübung der Prostitution als unzumutbare Belästigung einstufen.

Befindet sich das entsprechende Etablissement in einer Wohnungseigentumsanlage, brauchen andere Wohnungseigentümer die Ausübung des „horizontalen Gewerbes“ grundsätzlich nicht zu dulden. Zwar dürfe der Wohnungseigentümer und auch dessen Mieter innerhalb seiner vier Wände tun und lassen, was er möchte. Doch dies gilt nur, solange die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer nicht in einem über das unvermeidliche Maß hinausgehenden Umfang beeinträchtigt werden. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth stellt die Situation in diesem Fall einen nicht mehr hinnehmbaren Nachteil dar, denn allein die Ausübung der Prostitution führt in der Regel zu einer Wertminderung der übrigen Wohnungen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 14.07.1999, Az.: 14 T 1899/98).

Ähnlich sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.: Da die Ausübung dieses Gewerbes mit ständig wechselnden Freiern verbunden ist, bringt dies neben der Wertminderung auch regelmäßig eine größere Belastung der Hausgemeinschaft mit sich (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 07.06.2004, Az.: 20 W 59/03).

Wenn die Nachbarin dem ältesten Gewerbe der Welt nachgeht...
Bildergalerie ( 5 Bilder )

Das OLG Köln stellt in einem Urteil allerdings darauf ab, ob es sich um eine typische Mehrfamilienwohnanlage handelt oder ob das Umfeld vielmehr verschiedene Besonderheiten aufweist. Sind also in einigen Wohnungen beispielsweise Obdachlose oder Drogenabhängige zur Wiedereingliederung untergebracht, stellt die Ausübung der Prostitution keine unzumutbare Beeinträchtigung für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Denn der wirtschaftliche Wert der übrigen Wohnungen wird dann durch dieses Gewerbe nicht erheblich beeinträchtigt.

(OLG Köln, Beschluss v. 25.08.2008, Az.: 16 Wx 117/08), (HEI), (Quelle: anwalt.de)

Sie brauchen einen rechtlichen Rat? Hier geht's zur Online-Rechtsberatung
Weitere Meldungen aus dem Bereich Recht
Keine Änderung der Düsseldorfer Tabelle für 2012.
Düsseldorfer Tabelle
Alles beim Alten

Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft scheitert, ist das immer traurig. Nur selten schaffen es beide Parteien, sich freundschaftlich zu trennen. Um die Rechtsprechung hier zu erleichtern, wurde 1962 die „Düsseldorfer Tabelle“ ins Leben gerufen.

Urteil: Bankkunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking.
BGH-Urteil
Kunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking

Bankkunden haften für ihre Schäden, wenn sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Das entschied der Bundesgerichtshofs am Dienstag.

Die Salatsoße gehört natürlich auf den Salat und nicht auf den Boden.
Kantinenunfall
Salatsoßen-Ausrutscher vor Gericht

Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.

Online Rechtsberatung beim EXPRESS
Formulare Bewerbungen
Brutto / Netto Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Rechtsanwälte & Kanzleien