Empfehlen | Drucken | Kontakt 27.02.2013 - 15:33 Uhr

Mieterrecht: Mops ja, Neufundländer nein?

Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, welche Hunderassen sie halten dürfen und welche nicht.
Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, welche Hunderassen sie halten dürfen und welche nicht.
Foto: dpa

Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, welche Hunderassen sie halten dürfen und welche nicht. Solange die Hundehaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dürften keine entsprechenden Vorgaben gemacht werden.

So berichtet der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 329/11). Fragen einer artgerechten Tierhaltung stellten sich nicht.
In dem verhandelten Fall hielt sich ein Mieter im dritten Stock eines Altbaus einen schottischen Hütehund. Hunde dieser Rasse wiegen in der Regel zwischen 18 und 28 Kilogramm. Der Vermieter verlangte vom Halter vor Gericht, den Hund abzuschaffen. Seine Begründung: Ein derart großes Tier könne in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden. Zudem werde die Wohnung im erhöhten Maße abgenutzt.

Vor Gericht hatte der Vermieter keinen Erfolg: Entscheidend sei der Wortlaut im Mietvertrag, befanden die Richter. Sei die Hundehaltung hier nicht verboten, dürfe ein Mieter auch einen schottischen Hütehund halten. Das gelte auch für eine Altbau-Etagenwohnung im dritten Obergeschoss in einer Großstadt. Konkrete Anhaltspunkte für eine erhöhte Abnutzung der Wohnung durch die Haltung des Hundes sah das Gericht nicht.

Weitere Meldungen aus dem Bereich recht
Wenn der Arbeitgeber fristlos kündigen darf.
Arbeitsrecht
Neues zur Verdachtskündigung

Wenn ein Verdacht einer Straftat besteht, kann der Arbeitgeber unter Umständen fristlos kündigen. Was Arbeitgeber und - nehmer noch alles zur Verdachtskündigung wissen sollen? Hier.

Nur noch das Programm wählen und los geht es.
Mietrechts-Tipp der Woche
Wäschetrocknen in der Wohnung

Mieter können ihre gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Steuerliche Vorteile nutzen.
Steuerpflicht
Solaranlage für das Eigenheim

Viele Kosten für Solaranlagen im Eigenheim können steuerlich geltend gemacht werden. Wie im Einzelfall verfahren werden muss, erfahren Sie hier.

Asset Protection
Vermögensschutz für Wohlhabende
erkennen und einschätzen
Gefahren im Internet
Diese Rechte haben Fernbusgäste
Von Erfrischung bis Erstattung
Umfrage

Welche Rechtsthemen sind für Sie von besonderem Interesse?

Unsere Partner

Quiz
Weitere Links
Quiz
Impressum

Sonderveröffentlichungen der Zeitungsgruppe Köln

Verantwortlich
Redaktion Alfred Indetzki
Anzeigen Karsten Hundhausen

Verlag
M. DuMont Schauberg
Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG
Neven DuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln