Vorsicht beim Hackfleisch-Genuss: Wer beim Verzehr auf kleine Knochenstücke beißt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Gesprochen hat dieses richtungsweisende Urteil das Landgericht Kleve. Ein Verbraucher hatte geklagt, weil er sich durch eben solch ein Knochenstück ein Stück des Zahns herausgebrochen hatte. Seine Forderung: Der Hersteller müsse ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Doch die Richter winkten ab, berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 21/2011): Knochen- und Knorpelstückchen seien im Hackfleisch keine Fremdkörper, sondern könnten bei der industriellen Trennung von Fleisch und Knochen durchaus auftreten. Sie sollten zwar nicht im Fleisch enthalten sein, ließen sich aber auch nicht immer vermeiden.
Der Urteilsfindung diente auch eine Analogie aus dem Bereich der Brotaufstriche: Nach Auffassung des Gerichts muss ein Käufer mit solchen Knochenstückchen im Hack ebenso rechnen wie beispielsweise mit Resten eines Obstkerns in Kirschmarmelade.
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