Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag entschieden.
Danach ist das Essen Privatsache und somit nicht über den Arbeitgeber versichert (AZ: S 5 U 1444/11).
Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine des Daimler-Werks Sindelfingen auf dem verschmutzten Fußboden ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.
Die Berufsgenossenschaft hatte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt, dagegen hatte der 50-Jährige geklagt.
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