Bei einer Blondierung unterlief einem Friseur ein so schwerer Fehler, dass die Kundin am Hinterkopf über eine Fläche von fünf mal fünf Zentimetern verätzt wurde.
Das Landgericht Coburg hat der Frau für die dauerhaft kahle Stelle ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.
Ursprünglich hatte die Geschädigte 20.000 Euro gefordert. Das erschien den Richtern allerdings zu hoch, da für Haarverletzungen nur selten ein Schmerzensgeld von mehreren Tausend Euro zugesprochen wird.
(Urteil v. 29.07.2009, Az.: 21 O 205/09) (WEL) (Quelle: anwalt.de)
Alles beim Alten
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