Recht
Urteile, Verbraucherrecht, Internetrecht, neue Gesetze und Rechtsschutz

Empfehlen | Drucken | Kontakt 19.02.2013 - 15:37 Uhr

Gleichbehandlung gestärkt: Gericht stärkt Adoptionsrecht Homosexueller

Der Vizepräsident des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, entschied über das Adoptionsrecht.
Der Vizepräsident des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, entschied über das Adoptionsrecht.
Foto: dpa
Karlsruhe –  

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Gleichbehandlung gestärkt. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.

Das Verbot der Sukzessiv-Adoption durch Schwule und Lesben widerspreche dem Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. Bis 30. Juni 2014 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung schaffen.

Bislang konnte ein homosexueller Lebenspartner nur das leibliche Kind des anderen adoptieren - etwa, wenn das Kind einer früheren heterosexuellen Beziehung entstammt oder nach einer Samenspende zur Welt kam. Bei dem Urteil ging es ausdrücklich nicht um Fremdkind-Adoptionen für homosexuelle Paare.

Verhandelt worden waren zwei Fälle, in denen einmal ein Mann und einmal eine Frau vor dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft je ein nichtleibliches Kind angenommen hatten und der Partner das Kind ebenfalls adoptieren wollte. Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte unter anderem eine Ärztin aus Münster. Ihre langjährige Partnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab.

Experten argumentierten bei der Verhandlung, eine Sukzessiv-Adoption entspreche den Interessen des Kindes, weil eine rechtliche Verfestigung das Kind schütze. So könne im Falle einer Trennung ein Familiengericht entscheiden, wo das Kind besser leben solle. Im Falle des Todes des Partners, der das Kind adoptiert hatte, wäre es für das Kindeswohl besser, wenn das Kind weiter beim anderen Partner leben könnte. Vorteile durch eine Adoption gebe es zudem beispielsweise im Erbrecht und im Unterhaltsrecht.

Auch interessant
Weitere Meldungen aus dem Bereich Recht
Maulkorbpflicht besteht, wenn sich ein Hund als gefährlich erwiesen hat.
Maulkorbzwang
Bissige Hunde gelten als gefährlich

Hat ein Hund jemanden gebissen, gilt das Tier anschließend als gefährlich: Es muss beim Gassigehen an die Leine und in Ortschaften einen Maulkorb tragen, wenn Behörden dies vorschreiben.

Ein Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden. Allerdings muss genug Platz gelassen werden, damit Fluchtwege nicht blockiert werden.
Abstellen im Hausflur
Kinderwagen nicht einfach verbieten

Wenn der Hausflur eng ist, kann ein dort deponierter Kinderwagen ziemlich stören. Trotzdem darf ein Vermieter das Abstellen nicht einfach verbieten. So entschied jetzt ein Gericht.

Durch einen Tippfehler wurde der Zahlungsbeleg eines Rentners von 62,40 Euro in 222 222 222,22 Euro geändert.
Banker schlief ein
Über 222 Millionen Euro überwiesen

Der Bankmitarbeiter war nur kurz am PC eingenickt - mit üblen Folgen: Sein Finger landete auf der Taste „2“, und es wurden 222.222.222,22 Euro überwiesen. Für den Fehler büßen sollte allerdings eine Kollegin.

Politik & Wirtschaft
Neueste Bildergalerien
Umfrage

Hatten Sie schon mal Ärger mit Ihrem Vermieter?

Brutto-Netto Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Wirtschaft und Finanzen
Alle Videos
Rechtsanwälte & Kanzleien
Weitere Links
Unternehmen im Rheinland
FACEBOOK
EXPRESS.DE on Facebook