Empfehlen | Drucken | Kontakt 19.02.2013 - 10:21 Uhr

Achtung Kontrolle!: Fehlerhafte Messergebnisse

Von LOTHAR HUSCHBECK, BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Geschwindigkeitsmessungen sind nicht selten fehlerhaft.
Geschwindigkeitsmessungen sind nicht selten fehlerhaft.

Der staatlichen Verkehrsüberwachung mit ihren Feststellungen können hohe Geldbußen, Fahrverbote und Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis folgen. Ein Interessenstreit ist programmiert, wenn schon die Feststellung eines Verkehrsverstoßes nicht korrekt oder im Sinne der gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist. Eine statistische Auswertung der Überprüfung von Messergebnissen aus 15.000 Vorgängen ergab, dass 56 Prozent mangelhaft sind. Wesentliche Faktoren der Fehlerstatistik sind falsche Tatvorwürfe zu Messwerten und Messwertzuordnungen sowie fehlende Beweismittel, mangelhafte Beweisführung und Formfehler.

DATENSICHERHEIT.

Bei der Verkehrsüberwachung nimmt die digitale Messtechnik an Bedeutung zu. Wichtige Elemente sind die Überprüfung der Datensicherheit, die Kontrolle des gesamten Datenprozesses sowie Hinweise auf die Möglichkeiten zur Datenmanipulation. Technische Untersuchungen ergaben in einer größeren Anzahl von Fällen erhebliche Lücken in der Datensicherheit bis zur Feststellung des Fehlens jeglicher Datensicherung. Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bei der Messung erstellte Messdatei nicht dem Tatvorwurf entspricht oder sogar zuungunsten des Fahrers nachträglich verändert wurde. Die Datenintegrität und -authentizität sind von elementarer Bedeutung für das standardisierte Messverfahren und die Entscheidungen der Bußgeldbehörde.
MANIPULATION.

Um die technische Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten ist vorgeschrieben, dass Messgeräte, die im amtlichen Verkehr verwendet werden sollen, zugelassen und geeicht sein müssen. Für die Zulassung ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig. Sie überprüft die Messgeräte hinsichtlich der Messsicherheit und stellt fest, ob sie dem anerkannten Stand der Technik genügen. Dabei wird ausdrücklich gefordert, dass Messdateien manipulationssicher sein und diese Sicherheit durch die entsprechende Software geschaffen werden muss. Bei einer Vielzahl von ausgewerteten Messgeräten und Dateien wurde festgestellt, dass eine Datenveränderung trotz Verschlüsselung ohne Schwierigkeit möglich war. Die von der Zulassungsbehörde geforderte Datensicherheit ist überwiegend nicht gegeben. In Einzelfällen konnte sogar nachgewiesen werden, dass gar keine Verschlüsselung der Messdateien stattgefunden hat.
BUSSGELD AUFHEBEN.

Soweit durch fehlende oder unvollständige Datensicherung nicht sichergestellt werden kann, dass die dem Tatvorwurf zugrunde liegenden Daten nicht den während der Messung erhobenen Daten entsprechen, sind die Voraussetzungen für die verwertbare Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erfüllt. Die Bußgeldbescheide sind dann aufzuheben.

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