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„Sollten wir ernst nehmen“Verbraucherschutz warnt vor üblem Trend in Online-Shops

Ein Internetnutzer vergibt auf Amazon eine Bewertung, hier im November 2019.

Verbraucherschützer und -schützerinnen warnen vor gefälschten Rezensionen in Online-Shops.

Verbraucherschützerinnen und -schützer warnen: Nicht alles, was in Online-Shops zu sehen ist, entspricht der Realität. Auch hier kommt teilweise künstliche Intelligenz zum Einsatz.

Werden Produkte in Online-Shops gekauft, so ist es naheliegend, dass Kundinnen und Kunden vor dem Kauf einen Blick in die Produktbewertungen werfen. Schließlich wollen die Käuferinnen und Käufer sichergehen, dass das Produkt, welches sie erwerben wollen, auch ihren Vorstellungen entspricht. Doch Verbraucherschützerinnen und -schützer warnen nun vor gefälschten Rezensionen im Internet. Diese werden nämlich teilweise durch künstliche Intelligenzen erstellt.

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC warne bereits vor der betrügerischen Nutzung von generativer KI, „um gefälschte Profile und gefälschte Kundenrezensionen zu erstellen“, sagte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag (15. Juni 2023). „Das sollten wir ernst nehmen.“

Warnung vom Verbraucherschutz: gefälschte Rezensionen in Online-Shops durch KI

Das Problem solcher Rezension sei, dass sie wohl kaum von echten Menschen verfassten Bewertungen zu unterscheiden seien. „Viele Plattformbetreiber nutzen Software, um in Kundenrezensionen nach auffälligen Sprachmustern zu suchen, die auf eine Fälschung hinweisen“, sagte Schröder.

Alles zum Thema Verbraucherschutz

Bei ChatGPT und anderen KI-Programmen funktioniere diese Mustererkennung möglicherweise nicht. Das KI-Gesetz der Europäischen Union, auf das sich das EU-Parlament am Mittwoch (14. Juni 2023) verständigte, sehe zwar eine Kennzeichnungspflicht für mit KI hergestellten Inhalte vor.

Betrüger und Betrügerinnen werden sich aber wohl kaum daran halten, sagte Schröder. „Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten daher nur einen eingeschränkten Schutz.“ (afp)