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Bis zu 75 Joints in der Tasche sind erlaubtDie wichtigsten Fakten zur geplanten Cannabis-Legalisierung

Eine Person zündet sich einen Joint an.

Ab dem 1. April 2024 sollen Erwachsene in Deutschland legal kiffen. So zumindest der Plan der Bundesregierung. 

Ab dem 1. April sollen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren dürfen. Doch wo bekommt man das dann überhaupt her? Und wie viel darf man mitführen? Die wichtigsten Regeln im Überblick. 

Es ist nicht mehr lange hin: Voraussichtlich ab dem 1. April soll Kiffen in Deutschland legal sein. Ende Februar wurde das entsprechende Gesetz vom Bundestag verabschiedet. 

Nun muss es nur noch den Bundesrat passieren. Das könnte allerdings zum Problem werden: Aufgrund von massiver Kritik – etwa durch Polizeigewerkschaften sowie Juristinnen und Juristen – könnte das Gesetz bei der entscheidenden Sitzung des Bundesrats Ende März tatsächlich noch abgewandelt oder sogar verschoben werden. Sollte das Gesetz jedoch in seiner jetzigen Form beschlossen werden, dann gelten demnächst folgende Regelungen rund um das Thema Cannabis in Deutschland.  

Cannabis-Legalisierung: Wie viel soll man straffrei mit sich führen dürfen? 

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum – aus dieser Menge lassen sich immerhin bis zu 75 Joints drehen.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal werden. 

Ab 60 Gramm soll der Besitz strafbar sein, bei Mengen zwischen 50 und 60 Gramm soll es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. 

Wie soll man legal an Cannabis gelangen können?

Neben dem Eigenanbau soll es noch eine weitere Möglichkeit geben, um legal an Gras zu kommen: sogenannte Cannabis Social Clubs.

Diese sollen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und begrenzte Mengen an Mitglieder abgeben dürfen: maximal 25 Gramm pro Tag und 50 pro Monat. Der Verkauf sogenannter Edibles – etwa Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten – soll hingegen weiterhin verboten bleiben.

Voraussetzung für den Erwerb ist eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein, für die potenzielle Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sein müssen. 

Allerdings: An Erwachsene bis 21 Jahre sollen nur 30 Gramm pro Monat ausgehändigt werden. Die kontrollierte Abgabe durch die Social Clubs soll voraussichtlich im Juli starten. 

Wo bleibt der Konsum verboten? 

Kiffen im öffentlichen Raum soll im Umfeld von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Zudem soll das Rauchen laut Gesetz in Fußgängerzonen von sieben bis 20 Uhr untersagt sein. 

Ab welchem Alter darf man legal kiffen?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten bleiben. Jedoch sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass Minderjährige zukünftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Zu ihrem Schutz sollen andere Strafen hingegen verschärft werden: Über 21-Jährigen würde dann etwa für den Weiterverkauf an Minderjährige eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. (dpa/tab)