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VatertagNach wie viel Bier darf ich noch Radfahren?

Wer sich mit 1,6 Promille auf's Rad schwingt, begeht eine Straftat.

Wer sich mit 1,6 Promille auf's Rad schwingt, begeht eine Straftat.

Donnerstag ist Christi Himmelfahrt und die Väter der Republik feiern sich. Rad-Touren sind am Vatertag besonders beliebt. Aber nach wie viel Bier darf ich eigentlich noch Radfahren?

Klar ist, die Promille-Grenze für Fahrradfahrer ist umstritten. Auch die Unfall-Statistik spricht eher für eine Absenkung: An Unfällen mit Personenschaden innerhalb von Ortschaften waren 2013 laut Statistischem Bundesamt 9.328 alkoholisierte Verkehrsteilnehmer beteiligt. 4.523 Menschen waren mit dem Pkw unterwegs, 3.054 mit dem Fahrrad.

Bis zu 1,5 Promille sind erlaubt

Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer im Verkehr „ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“ Für Pkw-Fahrer gilt dafür eine Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit.

Radfahrer dürfen deutlich mehr „tanken". Sofern sie unfallfrei fahren begehen sie selbst unter dem Einfluss von 1,5 Promille keine Ordnungswidrigkeit und dürfen nach einer Kontrolle weiterfahren. Erst ab 1,6 Promille ist für sie Schluss - dann gelten sie als absolut fahruntüchtig und haben eine Straftat begangen, für die strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Schon ein Bier ist zu spüren

Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D.: „Mit 1,6 Promille im Blut dürften viele Fahrradfahrer schon Probleme damit haben, ihr Fahrradschloss überhaupt zu öffnen. Auch bei deutlich weniger Promille können schwerwiegende, alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Die Deutsche Verkehrswacht macht sich deshalb für eine Regelung stark, die weniger nonchalant mit dem Gefährdungspotenzial volltrunkener Radfahrer umgeht."

Grundsätzlich gilt bei Alkoholeinfluss, dass ab 0,3 Promille – entspricht einem großen Bier – Entfernung und Geschwindigkeit eines herannahenden PKW nicht mehr richtig eingeschätzt werden können, ab 0,5 Promille die Sehleistung abnimmt, ab 0,8 Promille sich die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent verlängern kann. Ab 1,1 Promille nimmt die Risikobereitschaft zu und ab 1 Promille setzt der Kontrollverlust über das eigene Trinkverhalten ein.

Nicht jeder verträgt gleich viel

Wie schnell man die Promille-Grenze erreicht, hängt vor allem von Geschlecht, Gewicht und Größe ab. Beispiel: Ein 1,80 Meter großer Mann mit 80 Kilo hat nach fünfeinhalb Bier (0,5 Liter) rund 1,6 Promille. Zweites Beispiel: Eine Frau mit 1,65 Meter und 55 Kilo hat bereits nach drei 0,5er Bier 1,5 Promille. Wichtig: Der Körper baut in einer Stunde, gerade einmal 0,1 Promille Alkohol ab.

Fahrradfahrer, die mindestens 1,6 Promille im Blut haben, oder Alkohol getrunken haben und durch Ausfallerscheinungen auffallen (Unfälle, Schlangelinien fahren) können vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahrern mit 1,6 Promille oder mehr wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig. Je nach Ergebnis wird dann sogar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge eingezogen und es wird ein Radfahrverbot erteilt.

DVW fordert niedrigeren Grenzwert

Die DVW fordert, den bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer auf 1,1 Promille herabzusetzen und sie dadurch den Kraftfahrzeugführern gleichzustellen. „Zusätzlich setzt sich die DVW für eine vorgeschaltete Warnschwelle ein", wie Bodewig erläutert: „Wir sind dafür, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit einzuführen. Die Blutalkoholgrenze hierfür muss auf Basis medizinischer Untersuchungen festgelegt werden." (mit Material von dpp-AutoReporter)

Sehen Sie in unserer Bilderstrecke, was Radlern droht, die sich nicht an die Regeln halten.