Raser stoppenDarf man selber Verkehrsschilder aufstellen?

Gerade in Wohngebieten mit vielen Kindern hängen Eltern gerne selber Straßenschilder auf.

Gerade in Wohngebieten mit vielen Kindern hängen Eltern gerne selber Straßenschilder auf.

Vor allem in kinderreichen Wohngebieten sieht man immer wieder selbstgemalte Schilder der Anwohner, die zum langsamen Fahren auffordern. Aber sind solche Verkehrszeichen legal? Darf man eigene Schilder aufstellen?

Egal ob in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder Köln – Eltern sorgen sich um ihren spielenden Nachwuchs. Denn gerade in Wohngebieten laufen, toben und spielen die Sprösslinge nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch auf oder neben der Straße. Doch wo eine Straße ist, da sind Autos nicht fern. Und damit auch die Gefahr, dass etwas passiert.

Um ihre Kinder zu schützen und Autofahrer auf die kleinen Verkehrsteilnehmer hinzuweisen, stellen besorgte Eltern immer wieder selbstgemalte Schilder auf. Laut WDR ging in Iserlohn (NRW) ein Vater noch ein Stück weiter und malte in der Nacht einen Zebrastreifen auf die Straße, die seine Kinder täglich auf dem Schulweg überqueren. Die Stadt war wenig begeistert und übermalte den falschen Zebrastreifen wieder.

In Lübbecke (NRW) stellten Anwohner ein Kind aus Pappe an den Straßenrand. Autofahrer, die dort vorbei fuhren, nahmen an, das Kind sei echt und würde jeden Moment auf die Straße rennen. Die Folge waren heftige Bremsmanöver, berichtet der WDR. Auch hier Schritt die Stadt ein.

Es drohen bis zu zwei Jahre Haft

Der Vater, der den Zebrastreifen aufgemalt hat, sollte sogar die Reinigungskosten der Stadt zahlen. Aber gibt es ein Gesetz, dass das Aufstellen oder -malen von Verkehrszeichen verbietet? Verkehrsjurist Hannes Krämer erklärt: „Gemäß § 33 Abs. 2 StVO dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, nicht dort angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können." Wer es dennoch macht und dabei erwischt wird, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen.

Doch es kann auch noch dicker kommen für den „Fälscher“: „Das Verhalten könnte jedoch auch im Rahmen des § 132 StGB als Amtsanmaßung oder anderer Straftatbestände relevant sein, wenn der Täter heimlich Verkehrsschilder aufstellt oder ändert. Dies wäre dann sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.“

Was sollten Autofahrer tun?

Doch was sollten Autofahrer tun, die an einem privat angebrachten Verkehrsschild vorbeifahren? „Grundsätzlich entfalten solche Schilder keinerlei Wirkung gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, da sie nicht von der zuständigen Behörde aufgestellt worden sind. In Deutschland darf ein solcher Verwaltungsakt nur durch eine Behörde oder sogenannte 'Beliehene' vollzogen werden“, so Krämer.

Welche Verkehrszeichen nicht gelten

Und es gibt weitere Verkehrszeichen, die Autofahrer nicht beachten müssen: Zeichen, die auf den Straßenbelag gemalt wurden, sind nicht in jedem Fall wirksam. „Ein auf die Straße gemaltes Tempo-30-Schild etwa ist für sich allein nichts wert“, sagt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse vielmehr durch ein aufgestelltes Schild angeordnet werden.

Dennoch gibt es Verkehrszeichen auf Fahrbahnen, die strikt befolgt werden müssen. „Das Paradebeispiel ist die durchgezogene Linie zwischen zwei Fahrstreifen, die ein Überholverbot anordnet“, sagt Häcker. Zwar stehe auch hier meist noch ein zusätzliches Schild am Straßenrand, doch gültig sei die „Allgemeinverfügung“, wie der juristische Begriff für ein Verkehrszeichen lautet, auch so. Weitere Beispiele sind Zebrastreifen oder auch Abbiegepfeile, die die Fahrtrichtung vorschreiben.

Grundsätzlich zählen nach Häckers Einschätzung auch die Linien, die einen Radweg auf der Fahrbahn abgrenzen, zu den bindenden Verkehrszeichen. Allerdings verpflichten sie Fahrradfahrer nicht zur Nutzung des Radwegs. „Damit wird ein geschützter Bereich für Radfahrer ausgewiesen“, sagt er. Andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Autofahrer, dürfen dort also weder parken noch fahren.

Radler dürfen trotzdem weiterhin zwischen Straße und Radweg wählen. Es sei denn, ein in Fahrtrichtung aufgestelltes, blaues Schild mit einem Fahrrad ordnet die Nutzung an.