+++ SERVICE +++ Rückruf bei Lidl Achtung: Gefährliche Fremdkörper in Brot gefunden

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RückrufLidl warnt vor Verzehr von Trauben – Grenzwert überschritten

Dunkle Trauben der Sorte Crimson sind von dem Rückruf betroffen. Das undatierte Symbolbild zeigt Weintrauben nach der Ernte in Baden-Württemberg.

Dunkle Trauben der Sorte Crimson sind von dem Rückruf betroffen. Das undatierte Symbolbild zeigt Weintrauben nach der Ernte in Baden-Württemberg.

Der Discounter Lidl muss aktuell ein Produkt aus seinen Regalen nehmen: Eine Traubensorte ist von einem Rückruf betroffen.

von Klara Indernach (KI)

Rückruf beim Discounter Lidl. Es betrifft die Trauben dunkel, kernlos, der Sorte: Crimson. Ursprungsland ist Spanien. Die 500-Gramm-Chargen werden zurückgerufen. Das teilte der spanische Hersteller Amaco C.I.F mit. Betroffen sind ausschließlich Packungen der Charge L-4103.

Als Grund für den Rückruf gibt der Hersteller eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes des Pflanzenschutzmittels Acetamiprid in den Trauben an. Kundinnen und Kunden sollten dieses Produkt daher nicht verzehren.

Lidl ruft Trauben zurück – Grenzwert überschritten

Die Trauben der genannten Charge wurden nicht bundesweit angeboten, sondern sind lediglich in Lidl-Filialen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verkauft worden.

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Lidl hat die betroffenen Trauben-Packungen umgehend aus den Verkaufsregalen entfernt. Wer diese Trauben gekauft hat, kann sie in jeder Lidl-Filiale zurückgeben – der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Ausschließlich diese Charge ist vom Rückruf betroffen:

  • Trauben dunkel, kernlos
  • Sorte: Crimson
  • 500 Gramm
  • Charge L-4103

Bei Acetamiprid handelt es sich um einen Wirkstoff, der in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln zu finden ist. Er wird gegen Schädlinge wie Schildläuse, Mottenschildläuse, Trauermücken, Buchsbaumzünsler und Schmierläuse eingesetzt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigte, dass Acetamiprid in der EU im Jahr 2018 erneut überprüft und bis 2033 für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln zugelassen wurde. Es gilt als verhältnismäßig unbedenklicher Wirkstoff im Vergleich zu anderen Pflanzenschutzmitteln.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.