Doppelt hält besserSo klappt's mit der Krankmeldung

Krankmeldung

Telefonisch und per E-Mail sollten Mitarbeiter Bescheid geben, wenn sie nicht kommen können.

Der Kopf brummt, die Nase ist verstopft, die Ohren schmerzen und der Hals brennt. Schon nach dem Aufwachen ist klar: Heute führt der Weg nicht zur Arbeit, sondern erst einmal zum Arzt. Dennoch muss der Arbeitgeber informiert werden. Also was tun?

Schriftlicher Beleg

Wer bei einer Krankmeldung auf Nummer sicher gehen möchte, meldet sich doppelt beim Arbeitgeber: zuerst per Telefon und zusätzlich per E-Mail. Das rät Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Sobald es irgendwie möglich ist, muss man Bescheid geben – noch vor einem möglichen Arztbesuch“, erläutert der Experte. Durch die E-Mail gibt es dann zudem einen Beleg, auf den sich Betroffene im Streitfall berufen könnte.

Länger als drei Tage

Gesetzlich geregelt ist: Dauert eine Krankheit länger als drei Tage, muss der Beschäftigte am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Neben dem Einreichen per Post kann auch hier zusätzlich ein in die Firma übermittelter schneller Scan oder ein Foto per E-Mail für Sicherheit sorgen – und dem Chef mehr Zeit zum Planen geben.

Sofort zum Arzt

Diese Bescheinigungspflicht kann der Arbeitgeber zwar auch schon auf den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorverlegen. Das heißt dann aber nicht, dass der Schein per Expressbote an den Chef gehen muss, damit er noch am selben Tag da ist, wie Bredereck sagt. Allerdings müsse man in diesem Fall noch am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt gehen, um die Bescheinigung zu erhalten. Im Ernstfall sollten Beschäftigte immer offen nachfragen, was sie tun sollen, um nicht Gefahr zu laufen, ihrer Pflicht vielleicht nicht ausreichend nachzukommen.

Wortwahl

Unangenehmen Geruch vorsichtig ansprechen

Wenn Kollegen im Sommer zu viel Parfüm nehmen oder nach Schweiß riechen, ist  das ein sensibles Thema. Wer sich gestört fühlt, sollte das nicht zu forsch ansprechen. Das kann beim Kollegen falsch ankommen. Die Wortwahl zählt, sagt  Etikette-Trainerin Nandine Meyden. Liegt das Deo oder Parfüm des Kollegen zu stark in der Luft, könnte man das so ansprechen: „Ich mag den Duft sehr gerne, ein  isschen weniger wäre aber super.“ Das „Aber“ sollte erst am Ende des Satzes kommen: Sonst könnte der Kollege das Gefühl bekommen, dass das Lob für den Duft nicht ernst gemeint ist. Generell gilt: Solche Themen nur unter vier Augen ansprechen. Das gilt besonders, wenn es um Schweißgeruch geht.

Dieser ist noch unangenehmer als ein übermäßiger Deogeruch – gerade für den  Angesprochenen. Der wird oft gar nicht wissen, dass er nach Schweiß riecht. Es sollte so rüberkommen, dass das jedem mal passieren könne, rät Meyden.