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FSK-ListeDarum ist der Kinderfilm „Heidi“ an Karfreitag verboten

Heidiiii

Vollkommen harmlos - und dennoch verboten!

Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, tanzen und feiern ist dabei in Deutschland verboten. Das ist hinlänglich bekannt.

Dass auch der Kinderfilm „Heidi“ am höchsten christlichen Feiertag in öffentlichen Filmvorführungen verboten ist, weiß allerdings nicht jeder.

Heidi verboten? Wie kann das denn sein?

Insgesamt 765 Filme befinden sich auf dem Feiertags-Index und dürfen somit Karfreitag nicht im Kino gezeigt werden.

Darunter sind auch Filme wie „Das Leben des Brian“, „Jackass - The Movie“ oder „A Nightmare on Elm Street“. Das mag man noch verstehen.

Warum allerdings harmlose Kinderfilme wie „Heidi in den Bergen“ oder „Die Brüder Löwenherz“ auf dieser Index-Liste stehen, kann man sich nur schwer erklären.

Wer hat das Recht, einen Film auf den Index zu setzen?

Das macht in Deutschland die „Freiwillige Selbstkontrolle der Deutschen Filmwirtschaft“, kurz FSK. Sie hat sich nach eigener Aussage zur Aufgabe gemacht „die im Grundgesetz geschützten Werte, im Besonderen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz (Art. 2, Abs. 1 GG) sowie die in Art. 5 GG eingeräumte Freiheit zu beachten.“

Aber mal ehrlich - wie kann dann ein Film wie „Heidi“ auf den Index gelangen?

So kurios setzt sich die FSK-Liste zusammen

Das muss die FSK nicht offiziell begründen.

Sie handelt bei stillen Feiertagen nach folgendem Credo: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“

Heidi verletzt also das religiöse und sittliche Empfinden? Nein, auch das muss nicht unbedingt sein, denn ein grundsätzliches Verfahren der FSK wird hier nicht erwähnt - ist aber entscheidend!

Denn damit ein Film für die stillen Feiertage freigegeben wird, muss der Rechteinhaber des Film eigens einen kostenpflichtigen Prüfantrag bei der FSK stellen.

In Klartext: Jeder Film der nicht zu kostenpflichtigen Prüfung bei der FSK eingereicht wird, landet automatisch auf dem Index!

So kann es durchaus passieren, dass neben Sexfilmchen wie „Horrorsex im Nachtexpress“ oder dem Softporno-Klassiker „Schulmädchen-Report 13 - Vergiss beim Sex die Liebe nicht“ eben auch „Heidi“ oder Astrid Lindgrens Kinderbuchverfilmung „Lotta zieht um“ landen.

Anders ist das Feiertags-Verbot zumindest für solche Filme nicht zu erklären.