Rüpel-Rapper Bushido muss an eine ehemalige „Big-Brother“-Bewohnerin eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Musiker hatte sich vor allem über Twitter abfällig über die Frau geäußert und dabei auch Schimpfworte verwandt.
Das Gericht sprach von Schmähkritik und sah die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt. Es sei eine „bewusst bösartig überspitzte Kritik“ gewesen, hieß es. Zugleich habe sich die Frau aber durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehen „gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert“ und sich dadurch in eine „deprivatisierte Situation“ begeben. Die Frau hatte ursprünglich 100.000 Euro als Entschädigung verlangt.
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