Immer neuer Ärger für Amazon. Zwei kleine Buchverlage proben nun den Aufstand gegen den Internet-Versandhändler.
Der Kunst- und Literaturverlag Ch. Schroer in Lindlar bei Köln und der Mainzer VAT Verlag kündigten ihre Kooperationsverträge. Grund seien „katastrophal schlechte Konditionen“, die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger André Thiele in einem offenen Kündigungsbrief.
Unter anderem machten hohe Rabattforderungen und ein immenser Verwaltungsaufwand den Vertrieb der Bücher über Amazon unrentabel. Für die Lieferanten gebe es bei Amazon auch keine direkten Ansprechpartner, sagte VAT-Vertriebsleiterin Katrin Witzleben. Die Mitarbeiter der Hotline könnten oft nicht genug Deutsch.
Der Verleger Christopher Schroer beklagte in seinem Kündigungsschreiben zudem, dass sich Amazon von den kleinen Verlagen einen „unglaublichen Skontorahmen“ einräumen lasse und seine „Marktmacht“ rigoros ausnutze.
Kartellamt hat Amazon im Visier
Das Bundeskartellamt prüft zudem die Rechtmäßigkeit der Preisauflagen, die Amazon seinen Händlern aufzwingt. Dazu würden 2400 Händler über das Internet befragt, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit.
Laut einer Klausel dürfen Händler, die die Plattform nutzen, ihre Produkte nicht an anderer Stelle im Internet billiger anbieten.
Möglicherweise verstoße die Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Das Unternehmen nahm auf Nachfrage keine Stellung.
Die Untersuchung habe mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen. Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe.
Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.
Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen.
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