Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den Banker Dirk Notheis ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Es geht um den umstrittenen Rückkauf der EnBW-Aktien.
In diesem Zusammenhang durchsuchten 50 Polizeikräfte am Mittwoch fünf Wohnungen sowie fünf Geschäfts- und Büroräume in Pforzheim, Mühlacker, Bad Soden, Ettlingen, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe und Stuttgart. Unter anderem wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Zureichende Anhaltspunkte für Tatverdacht
Die Staatsanwaltschaft sieht in einem Gutachten des Landesrechnungshofs „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Tatverdacht, dass sich Mappus der Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben. Die Ermittler stützen sich dabei auf die Beurteilung der Finanzexperten, wonach der Erwerb der Aktien am Energieunternehmen EnBW durch das Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet und auf eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet worden sei.
Beim Kauf sei das „wichtige Landesinteresse“ nur unzureichend begründet worden. Zudem habe das Verfahren Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung verletzt. Es gebe es außerdem zureichende „Anhaltspunkte für einen dem Land entstandenen Vermögensnachteil“.
Es gebe keine „nachvollziehbaren Gründe“, warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie - der Preisuntergrenze des Eigentümers - abgeschlossen wurde. Das Land zahlte pro Aktie 41,50 Euro. Auch durch die Entscheidung für Morgan Stanley als Beraterbank könnte dem Land ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, hieß es.
Deal am Parlament vorbei eingefädelt
Der CDU-Politiker Mappus hatte im Jahr 2010 unter der Regie des damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchefs Notheis über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde später vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus rügte der Landesrechnungshof, dass Rechtsvorschriften grob verletzt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend geprüft worden sei.
Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt, der im Dezember seine Arbeit abschließen will. SPD-Finanzminister Nils Schmid wollte noch am Mittwoch ein Gutachten vorstellen, dass belegen soll, dass das Land damals 840 Millionen Euro zu viel zahlte.
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