Sex und Gewalt – im deutschen TV gehört das zum Alltag. Abend für Abend bevölkern brutale Vergewaltiger, sadistische Mörder und psychopathische Serienkiller die Mattscheiben.
Zu später Stunde kommen Softpornos mit Telefonsex-Werbung dazu. Bislang werden Kinder nur durch späte Sendezeiten vor solchen Programmen geschützt. Das will die Regierung jetzt ändern.
Grund: Späte Sendezeiten allein sind heute kein geeignetes Mittel mehr, um Kinder und Jugendliche von jugendgefährdenden Programmen fernzuhalten. Denn im Zeitalter von Digitalreceivern, Festplattenrekordern und zeitversetztem Fernsehen lässt sich jede Sendung problemlos aufzeichnen oder zu anderen Zeiten ansehen.
Deshalb planen Bund und Länder neue Auflagen für die TV-Sender. CDU-Jugendschutzexperte Thomas Jarzombek zum EXPRESS: „Wir möchten ein Angebot für Eltern schaffen, die ihre Kinder vor nicht altersgerechten TV-Programmen schützen wollen.“
Die Sender sollen verpflichtet werden, mit jedem Programmsignal eine maschinenlesbare Alterskennzeichnung zu senden – also zum Beispiel „Freigegeben ab 16“ oder „Freigegeben ab 18“. Jarzombek: „Dann können Hersteller entsprechende Geräte entwickeln, mit denen Eltern solche Sendungen per PIN-Code sperren können.“
Die Altersfreigabe der Sendungen wird durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) empfohlen. Die Sender müssen sich daran halten. Bei Verstößen riskieren sie Bußgelder. Bezahlsender wie Sky nutzen bereits PIN-Abfragen für den Jugendschutz.
Ziel sei nun eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, „alle Geräte für Kabel-TV, Satelliten-TV und DVBT mit entsprechenden Jugendschutz-Funktionen auszustatten“, so Jarzombek. „Ansonsten könnten sich einzelne Hersteller hier mit besonders familienfreundlichen Produkten profilieren.“
Dass die Alterskennzeichung im TV noch in diesem Jahr Gesetz wird, davon ist Jarzombek überzeugt. Doch er betont auch: Einen 100-prozentigen Jugendschutz durch technische Hilfen könne es nicht geben. „Die Eltern müssen wachsam bleiben.“
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