Empfehlen | Drucken | Kontakt11.02.2012 - 21:50 Uhr

Parteien-Rechtler glaubt: Wulff wäre bei Rücktritt mittellos

Von HARALD STUTTE
Bundespräsident Christian Wulff.
Bundespräsident Christian Wulff.
Foto: dapd
Berlin –  

Immer neue Vorwürfe, immer neue Ausflüchte – wie lange widersetzt sich Bundespräsident Christian Wulff noch dem überfälligen Rücktritt?

Vielleicht noch lange, glaubt der Speyerer Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim. Weil sich Wulff einen Rücktritt gar nicht leisten kann – finanziell. „Wulff stünde für Jahre mittellos da“, so von Arnim in unserer Zeitung.

Welche Gelder stünden dem 52-jährigen Wulff überhaupt zu?

Eine Pension als ehemaliger Ministerpräsident gibt es erst ab dem 60. Lebensjahr.

Die Altersentschädigung als ehemaliger Landtagsabgeordneter steht ihm erst ab dem 57. Lebensjahr zu.

Das Übergangsgeld aus dem Ministerpräsidentenamt – immerhin 7000 Euro monatlich – würde er bekommen. Allerdings nur für die Dauer von zwei Jahren, also bis zum 30. Juni 2012.

Die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Ob Wulff diese in Anspruch nehmen darf (Höhe: derzeit 199.000 Euro jährlich), darüber besteht Unklarheit. Im Gesetz heißt es, der Ehrensold steht dem Altpräsidenten zu, wenn er „mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt“ ausscheidet.

Von Arnim weist darauf hin, dass beim Rücktritt „aus persönlichen Gründen“ kein Anspruch auf Ehrensold besteht. Das ergebe sich eindeutig aus den Gesetzesberatungen im Bundestag. Und er bestreitet, dass Wulff aus politischen Gründen gehen würde – falls er sich denn zum Rücktritt entschlösse. Denn: „Alle Vorwürfe wurzeln im Endeffekt in persönlichen Verfehlungen des Herrn Wulff“, so von Arnim. Selbst wenn Wulff in einer persönlichen Erklärung „mediales Trommelfeuer“,

„Vertrauensschwund bei den politischen Parteien“ oder „Verlust der politischen Unabhängigkeit“ als Gründe seines Rücktritts anführen würde, wären die Ursachen dafür immer sein vormaliges individuelles Fehlverhalten und seine Vertuschungsversuche als Bundespräsident. Köhler hatte immerhin eine volle Amtszeit abgeleistet.

Laut von Arnim entscheidet aber letztendlich die Regierung Merkel, ob das Gesetz angewendet wird und Wulff in den Genuss des Ehrensolds kommt. Am Ende könnte nur der Bundesrechnungshof prüfen, ob der Bezug des Ehrensoldes rechtens ist – und einen Gesetzesverstoß gegebenenfalls kritisieren.

Im Riskieren seines Ehrensoldes sieht von Arnim den Hauptgrund, warum Wulff am Amt klebt. Hinzu kommt, dass Wulff im Fall seines Rücktritts seine Immunität verlieren und ein strafrechtliches Urteil drohen würde.

Dass bislang gegen Wulff nicht ermittelt wurde – obwohl das Sündenregister überquillt –, „ist möglicherweise dem Druck der Landesregierung in Hannover auf die Staatsanwaltschaft geschuldet“, so von Arnim. Justizminister Busemann wies das zurück. Es habe keinerlei Weisungen oder sonstige Einflussnahme gegeben, sagte er.

Während Wulffs Beliebtheit weiter fällt, steigen die Sympathie-Werte der Kanzlerin. Drei Viertel der Deutschen meinen: Angela Merkel macht einen guten Job.

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