Empfehlen | Drucken | Kontakt24.11.2008 - 00:00 Uhr

Oberlandesgericht Stuttgart: Ex-Terrorist Christian Klar kommt frei

Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Der ehemalige RAF-Terrorist ChristianKlar wird Anfang 2009 aus der Haft entlassen!

Der 56-Jährige sitzt seit 26 Jahren im Gefängnis. Er war 1985 wegenneunfachen Mordes zu fünf Mal lebenslanger Haft und 15 Jahren verurteilt worden. Es ist bis dato das härteste Urteil in der deutschen Rechtsgeschichte.

Bundespräsident Horst Köhler hatte ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.

Der Lebenslauf von Ex-RAF-Terrorist Christian Klar - hier klicken ›

Die Richter gehen davon aus, dass bei dem früheren Terroristenkeine Rückfallgefahr mehr besteht. Maßgeblich für die Entscheidungsei die Frage gewesen, ob von Klar künftig erneut "erheblicheStraftaten zu befürchten sind", sagte OLG-Sprecherin JosefineKöblitz. "Dies hat der Senat verneint." Diejetzige Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Als entscheidend erachtete das Gericht, dass das kriminelleHandeln von Klar eng mit dessen früherer Zugehörigkeit zur RAFverbunden gewesen sei, diese aber seit 1998 unter Mitwirkung Klarsaufgelöst ist und Klar bereits zuvor unmissverständlich geäußerthabe, vom bewaffneten Kampf Abstand zu nehmen.

Bisher sei keines derentlassenen Ex-RAF-Mitglieder wieder einschlägig straffälliggeworden, hieß es weiter in dem Beschluss. Die Erklärung Klars, erschließe dies auch für sich aus, sei glaubhaft, zumal er sich in denvergangenen Jahren im Strafvollzug konstruktiv verhalten habe. Sozialkritische Äußerungen Klars stünden einer Haftentlassung nichtentgegen.

Klar gehörte zu den führenden Figuren der zweiten Generation derRoten Armee Fraktion (RAF), die für die Anschläge im "DeutschenHerbst" des Jahres 1977 verantwortlich war. Er wurde unter anderemwegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung vonArbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie wegen der Morde anGeneralbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef JürgenPonto verurteilt.

Das Stuttgarter Gericht hatte 1998 angeordnet, dass Klar wegen der"besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft bleibenmuss. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab.

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