Hamburg/München - Jetzt fordert der Ehemann der toten Beata C. Schadenersatz von thürings Ministerpräsident Dieter Althaus.
Das kündigte der Salzburger Anwalt derHinterbliebenen, Alexander Rehrl, am Samstag in mehreren Medien an. "Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemandengefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall. Deshalb wollen wirSchadenersatz fordern", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus".
ZurHöhe äußerte er sich nicht. Er gehe von einer außergerichtlichenEinigung aus. Anderenfalls werde er eine Zivilklage anstreben.
Muss Dieter Althaus sich bald wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten?
Der österreichische Staatsanwalt Walter Plöbst erklärte im Magazin"Der Spiegel", dass es nach Landesrecht bei einem tödlichen Unfall injedem Fall zum Gerichtsprozess kommt, sobald von einen Teilschuld desÜberlebenden auszugehen ist. Es gebe in solchen Fällen keineMöglichkeit, das Verfahren einzustellen.
Dann müsste sich Althaus demBericht zufolge vor dem österreichischen Bezirksgericht Irdning wegendes Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten.
Die Schuldfrage soll aber erst durch Expertengutachten geklärtwerden. "Die Gutachten von zwei Sachverständigen liegen noch nichtvor", sagte Plöbst im "Focus". Der Unfallhergang soll mit denSachverständigen auf der Skipiste rekonstruiert werden.`Voraussichtlich in etwa vier Wochen werden die Ermittlungenabgeschlossen sein, und dann entscheiden wir."
Althaus selbst kannsich nach Auskunft des Staatsanwalts "überhaupt an nichts erinnern". Der Politiker war am Neujahrstag bei der Abfahrt von derRiesneralm mit der 41-jährigen Beata C. zusammengestoßen. Die Fraustarb auf dem Weg ins Krankenhaus, Althaus erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
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