Empfehlen | Drucken | Kontakt19.05.2010 - 08:42 Uhr

Ungedeckte Leerverkäufe verboten: Merkel und Schäuble wollen Zockersteuer

Foto: dpa

Brüssel – Nach langem Tauziehen sind sich Bundesregierung und EU-Finanzminister einig: Sie wollen die Zocker, die Milliarden auf die Pleite ganzer Staaten setzen und damit noch mehr Milliarden verdienen wollen, an die Kandare nehmen.

- Erstmals müssen sich Fondsmanager und Finanzjongleure künftig registrieren und in die Karten schauen lassen.

- Hochspekulative Leerverkäufe, mit denen Zocker um so mehr gewinnen, je tiefer die Kurse fallen, werden verboten.

- Weitgehend Einigkeit herrscht auch bei der Einführung einer Zocker-Steuer: Wer an der Börse mit Aktien, Derivaten, Staatsanleihen handelt, soll künftig „Finanztransaktionssteuern“ zahlen – laut einem SPD-Vorschlag 0,05%. Bei einem Handelsvolumen von 15 000 Euro wären demnach 7,50 Euro an Steuern fällig – die die Bank dem Kunden in Rechnung stellen würde. „Normale“ Banküberweisungen wären nicht betroffen.

Weil im computergestützten Handel täglich Billionen Euro hin- und hergeschoben werden, brächte das der EU 200 Mrd € im Jahr, Deutschland 40 Mrd € ein.

Krisenbeschleuniger Leerverkäufe

Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger wie Hedge-Fonds Aktien - in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen.

Bei „gedeckten Leerverkäufen“ leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei „ungedeckten Leerverkäufen“ besitzen sie die Aktien gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. Das ist möglich, weil eine Lieferpflicht für Aktien meist erst nach Tagen besteht. Solche Geschäfte laufen auch mit Staatsanleihen. Solche ungedeckten Leerverkäufe bringen Kurse besonders heftig ins Wanken, zumal wenn mehrere Händler einen einzigen Titel als Grundlage für Leerverkäufe nehmen, dann erhöht sich der Umfang drastisch.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten Aufsichtsbehörden weltweit „ungedeckte Leerverkäufe“ zeitweise verboten. In Deutschland sind sie seit Februar wieder erlaubt. Nun zieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneut die Reißleine.

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