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Empfehlen | Drucken | Kontakt 06.09.2012 - 22:21 Uhr

Glaubens-Freiheit: Neven DuMont: „Frau Knobloch, wir wollen Sie“

Alfred Neven DuMont
Alfred Neven DuMont
Foto: Worring
Berlin –  

Im Streit um die Rechtmäßigkeit der religiösen Beschneidung von jüdischen und muslimischen Knaben stellte die frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch (79), in einem Beitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ den Deutschen die Frage: „Wollt ihr uns Juden noch?“ Denn die Beschneidung sei „Kern jüdischer Identität“.

In einem Brief an Frau Knobloch sagt dazu der Herausgeber des EXPRESS, Alfred Neven DuMont, unter anderem: „Ihre dringliche Sorge in der »Süddeutschen Zeitung« über schwere Belastungen, die zwischen dem jüdischen Volk und Deutschland in den letzten Wochen losgetreten worden sind, macht traurig.“

Charlotte Knobloch
Charlotte Knobloch
Foto: dpa

Neven DuMont mahnt, dass die Debatten „Anlass genug in unserem Land sein sollten, eine Besinnung herbeizuführen“. Zu Frau Knoblochs Sorgen sagt er: „Sie haben nicht nur das Recht, dünnhäutig zu sein, nein, Sie müssen es sein. Und Sie müssen es auch für uns Deutsche sein, wenn den einen oder anderen die Orientierung verlässt.“

Weiter schreibt Alfred Neven DuMont: „Die größte Bombe, die während des letzten Weltkrieges in der Nazizeit auf deutschem Boden hinterlassen wurde, war nicht von den Alliierten über uns ausgeschüttet worden, sondern die damalige Führung hat sie selbst hergestellt: den Holocaust. Diese Bombe ist weiter unter uns.

Nicht entschärft, aber wir Deutschen haben uns nach der Annahme der Schuld gemeinsam mit dem jüdischen Volk eingerichtet, damit wir gemeinsam damit leben können – mit der Verpflichtung, darüber zu wachen, so dass die Bombe ruht. Aber nicht nur jüdische Repräsentanten, sondern auch das ganze deutsche Volk ist aufgerufen, wachsam zu sein, wie es im Paragraph 4 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Und deshalb, verehrte Frau Knobloch, wollen wir Sie.“

Einen Tag nach Frau Knoblochs Kritik erklärte Berlins Justizsenator Heilmann, dass religiöse Beschneidung straffrei bleiben wird – unter bestimmten Auflagen. Auch die Bundesregierung arbeitet an klaren Regeln, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

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