Neue Regel im Fall der „Pille danach“: Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen das Medikament verordnen – wenn es die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt.
Darauf haben sich die deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier geeinigt. Ausdrücklich wiesen die Bischöfe darauf hin, dass weiterhin keine Methoden angewendet werden dürfen, die zum Tod eines Embryos führen.
Mit ihrer Entscheidung folgen die Bischöfe der neuen Linie des Kölner Kardinals Joachim Meisner, der die „Pille danach“ kürzlich in seinem Erzbistum erlaubt hatte. Meisner war vorgeprescht, nachdem die Behandlung einer vergewaltigten Frau von zwei katholischen Krankenhäusern in Köln abgelehnt worden war.
Der Kurswechsel in der katholischen Kirche bei der „Pille danach“ sei möglich geworden, weil neue Präparate mit anderen Wirkweisen auf den Markt gekommen seien, teilte die Deutsche Bischofskonferenz weiter mit. Auf ihrer viertägigen Vollversammlung, die am Donnerstag zu Ende ging, haben die Bischöfe außerdem die Weichen für mehr Frauen in kirchlichen Führungsjobs gestellt.
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