Empfehlen | Drucken | Kontakt03.12.2009 - 18:48 Uhr

Urteil: Deutsches Sorgerecht: Uneheliche Väter benachteiligt

Von MARIE SCHÄFERS
Foto: AP
Straßburg –  

Straßburg/Pulheim – Sie fühlen sich hilflos, machtlos gegenüber der Frau, die sie einst liebten. Unverheiratete Väter, die nach der Trennung bei der Erziehung ihrer Kinder ein Wort mitreden, weiter für ihre Kinder da sein wollten, hatten schlechte Karten.

Bis jetzt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass das bisherige Recht diese Männer diskriminiert. Tausende Single-Väter können wieder hoffen – dank Horst Zaunegger.

Der 45-jährige Pulheimer ist zufrieden, er spricht von „Genugtuung“. Die haben ihm die Richter in Straßburg verschafft, als sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Verletzung der Menschenrechtskonvention einstuften. Zaunegger hatte dort auf gemeinsames Sorgerecht für seine heute 14-jährige Tochter Lisa (Name geändert) geklagt. Die Kindsmutter lehnte das ab, die Klage wurde abgewiesen.

Horst Zaunegger durfte seine Tochter zwar regelmäßig sehen, bei der Schulwahl durfte er aber nicht mitreden. Sollte Lisa operiert werden müssen, entscheidet alleine die Mutter, ob, wann und wo das geschieht. Sie bestimmt auch, wo das Kind lebt. „Bis 2001 wohnten wir auch nach unserer Trennung noch im gleichen Haus“, erzählt Zaunegger dem EXPRESS. „Doch dann zog meine Ex weg, und ich durfte mein Kind nur noch ein Mal die Woche sehen.“

Das war Zaunegger zu wenig. Sein Fehler: Er hat damals, als die Beziehung noch glücklich war, nie das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter beantragt. Seit 1998 können unverheiratete Väter das tun. „Ich hätte doch nie gedacht, dass das nötig wird“, sagt er.

So denken viele Männer, viele wissen gar nicht, dass sie das gemeinsame Sorgerecht gesondert beantragen müssen. Für diejenigen, die sich nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessieren, ist das praktisch. Für diejenigen, die weiter für ihre Kinder da sein, ihren Lebensweg aktiv gestalten wollen, wird es zum Schicksalsschlag. Horst Zaunegger ist noch zwei Mal Vater geworden. Ein Risiko ist er nicht eingegangen, er hat die Mutter geheiratet.

Das Urteil und seine Folgen

Väter können künftig eine Einzelfallentscheidung vor Gericht erzwingen, wenn es um das Sorgerecht geht.

„Wir hoffen aber, dass es zu einer Gesetzesänderung führt“, sagt Zauneggers Anwalt Georg Rixe. Denkbar wäre, dass das gemeinsame Sorgerecht bei Anerkennung der Vaterschaft in Kraft tritt.

Das ist in vielen EU-Ländern so geregelt. Die Mütter müssten Einschränkungen hinnehmen, könnten dann nicht allein entscheiden, ob sie mit dem Kind wegziehen. Allerdings besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Sorgerecht einem Elternteil gerichtlich zu entziehen.

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