Karlsruhe - BrigitteMohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht inBeugehaft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe amFreitag entschieden. Damit gab das Gericht den Beschwerden dereinstigen RAF-Mitglieder statt.
Der 3. Strafsenat hob damit eine Entscheidungdes BGH-Ermittlungsrichters auf, der die früheren RAF-Terroristen mit derHaft zu Aussagen im noch immer nicht restlos aufgeklärten MordfallBuback zwingen wollte.
Hintergrund sind neuerliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaftgegen das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski, der als möglicherSchütze bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Bubackund seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 genannt worden war.
Nachden Worten des BGH-Strafsenats haben Klar, Mohnhaupt und Folkertshier ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht, weil sie sich durchdie Aussagen selbst belasten könnten. Zwar sind alle drei bereitswegen des Buback-Attentats verurteilt worden.
Allerdings sei nichtausgeschlossen, dass sie bei der sogenannten "Offensive 77" ananderen RAF-Verbrechen in jener Zeit beteiligt gewesen seien,argumentierte das Gericht.
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