Da wiehert der Amtsschimmel: Weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu viel Hartz IV überwiesen hat, startet jetzt eine riesige Rückforderungs-Aktion.
Bis zu einer Million Hartz -IV-Haushalte sollen Geld zurückzahlen. Behörden-Wahnsinn um 20 Euro Kindergeld.
Grund für das Desaster sind falsche Hartz-IV-Bescheide und zu hohe Überweisungen für den Monat Januar.
Die 20-Euro-Panne: Das Kindergeld wurde um 20 Euro pro Kind erhöht. Bei Hartz-IV-Empfängern wird dieses Extra aber als Mehreinnahme bewertet, die dazu führt, dass die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird.
Ausgerechnet die schwächsten Familien haben also nichts von der Kindergeld-Erhöhung. So das Gesetz. Doch tatsächlich überwies die BA für Januar die ungekürzten Beträge plus 20 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Und dieses Plus, also 20 Euro pro Kind, soll nun zurückgeholt werden.
Der Überweisungs-Fehler: Die Bundesregierung habe bei der Kindergeld-Anhebung versäumt, das Sozialrecht anzupassen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
So hätte die BA schon festgelegt, wie viel Geld die Hilfeempfänger erhalten, bevor das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das auch die Kindergeld-Erhöhung regelt, beschlossen war.
„Das Gesetz war am 18. Dezember fertig. Da lief bei uns schon die Auszahlung der Januar-Beträge an“, bestätigte BA-Sprecher Kurt Eikemeier dem Sonntag-EXPRESS.
Wie viele Hartz-IV-Bescheide falsch sind, kann die BA noch nicht sagen. Der Sozialwissenschaftler Paul Schröder schätzt, dass eine Million Hartz-IV-Haushalte mit Kindern betroffen sind.
Der Rückforderungs-Irrsinn: „Die Bescheide sind falsch. Sie werden geändert und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert“, so Eikemeier. Die BA starte die „größte Geld-zurück-Aktion in ihrer Geschichte“ , so der Bremer Sozialwissenschaftler Paul Schröder.
Bis zu einer Million Rückforderungs-Bescheide, dann Mahnverfahren, wenn Familien die 20, 40 oder 60 Euro nicht zurückzahlen können - „die Verwaltungskosten werden höher sein als der Ertrag“, warnt Elke Ferner.
Die SPD-Sozialexpertin zum Sonntag-EXPRESS: „Das Sinnvollste wäre es, den Familien das Geld zu lassen.“ Das habe die große Koalition per Übergangsregelung bei der letzten Kindergeld-Erhöhung auch so gehandhabt.
Und Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur „Finanztest“, ergänzt: Ein Mahn- oder gar Vollstreckungsverfahren mache keinen Sinn. „Wenn man am Existenzminimum liegt, also unter der Pfändungsgrenze, dann ist nichts zu holen.“ Das sei auch der Grund, warum nicht einfach der Februar-Betrag um die Rückforderung gekürzt werden dürfe.
Der Kosten-Hammer: Thomas Lenz, Chef der Arge in Wuppertal, rechnete der „Süddeutschen Zeitung“ vor: Die nachträgliche Berechnung des Kindergeldes für Januar sei „ein riesiger Verwaltungsaufwand“. Jede Rückforderung koste die Arge 80 Euro.
Am 9. Januar wird das Verfassungsgericht übrigens das Urteil über die Hartz-Sätze für Kinder verkünden – wohl zugunsten höherer Sätze.
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