Empfehlen | Drucken | Kontakt19.02.2010 - 14:59 Uhr

Baden-Württemberg: Alkohol-Verbot ab 22 Uhr durchgesetzt!

In baden-Württemberg darf ab 1. März nach 22 Uhr an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken kein Alkohol mehr verkauft werden.
In baden-Württemberg darf ab 1. März nach 22 Uhr an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken kein Alkohol mehr verkauft werden.
Foto: ddp
Stuttgart –  

In England wurde sie vor kurzem abgeschafft, Baden-Württemberg führt sie jetzt wieder ein: Ab dem 1. März herrscht im gesamten Bundesland eine Art „Sperrstunde“.

Kein Witz: Das Landesministerium beschloss, ein Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr durchzuboxen!

Von 22 bis 5 Uhr dürfen an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten keine Alkoholika mehr verkauft werden. Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte: „Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen.“

Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans hatte in der Vergangenheit Baden-Württembergs Initiative allerdings zurückhaltend betrachtet. Sie äußerte die Befürchtung, dass sich Jugendliche vor dem Verbotszeitraum mit Alkohol eindecken.

Übrigens: Gaststätten sind von dem umstrittenen Verbot nicht betroffen. Baden-Württemberg wird also nicht komplett trockengelegt...

Was haltet ihr von dem Verkaufsverbot ab 22 Uhr? Diskutiert mit auf www.facebook.com/express.de. Und stimmt gleich HIER ab:

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