Gute Nachrichten für alle Unterhaltszahler. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht urteilte, dass erwerbstätige Unterhaltspflichtige ab dem Kommenden Jahr mehr Geld in der Tasche haben. Die betroffenen Kinder dagegen trifft eine zweite Nullrunde.
Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Kindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Arbeitslose Unterhaltspflichtige dürfen künftig 800 statt 770 Euro behalten.
Der Grund der Erhöhung ist die Anhebung der Hartz-IV-Sätze. „Die Opfergrenze ist das Existenzminimum“, begründete Familienrichter Jürgen Soyka den Schritt. Ab 1. Januar 2013 werden die Änderungen wirksam.
"Düsseldorfer Tabelle" bleibt unangetastet
Mit der Erhöhung des Selbstbehalts wird vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden. Dem Regelsatz von 382 Euro für die Lebenshaltung wurden Wohnkosten von 360 Euro Warmmiete, 30 Euro für Versicherungen, 28 Euro für Mehrkosten wie die GEZ-Gebühren und 200 Euro als Arbeitsanreiz hinzugefügt - ergibt 1000 Euro.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Sie bleibt unangetastet, da die Sätze für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden waren.
Viele Trennungskinder könnten dadurch in die Sozialhilfe rutschen, wenn beim Unterhaltszahler der Mindestsatz für die Kinder nicht mehr übrig bleibt. In Deutschland gibt es knapp drei Millionen minderjährige Trennungskinder.
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