Keine soziale Reform der Nachkriegsgeschichte hat Deutschland dermaßen erschüttert wie Kanzler Gerhard Schröders „Agenda 2010“. Am Dienstag, fünf Jahre nach Inkrafttreten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über einen der zentralen Streitpunkte der Reform: Decken die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder auch tatsächlich den Bedarf ab?
Rund 1,7 Millionen Kinder aus bedürftigen Familien sind von dem Richterspruch betroffen. Dabei geht es auch um die grundsätzliche Frage: Was ist ein menschenwürdiges Existenzminimum?
Geklagt haben drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Auf dem Prüfstand steht auch ganz generell die Berechnung des Regelsatzes. Derzeit gilt für Erwachsene ein Regelsatz von 359 Euro. Bei der Berechnung des Satzes für Kinder macht es sich der Gesetzgeber leicht – zu leicht?
215 Euro gibt es für Kinder unter sechs Jahren (60 Prozent des Regelsatzes), 251 Euro für Kinder unter 14 (70 Prozent), für Jugendliche ab 14 zahlt der Staat 358 Euro (80%). Realistische Berechnungen zeigen, dass die wahren Kosten eines Kindes monatlich zwischen 466 (Kleinkind) und 656 Euro (Teenager) schwanken.
Martin Reucher, Anwalt der Kläger, findet die bisherige Regelung unlogisch: „Wenn ein 14-Jähriger 80 Prozent des Erwachsenensatzes von 359 Euro bekommt, heißt das, dass ihm auch 106 Euro für Nahrung, Getränke und Tabakwaren zustehen“, so Reucher zur „Rheinischen Post“. Ausgaben für Bildung fänden indes keinen Niederschlag. Der Anwalt erwartet vom heutigen Urteil nichts Geringeres als eine „Neubestimmung des Sozialstaats“.
Für den schwarz-gelben Haushalt könnte das Urteil teuer werden: Wenn als Konsequenz auch nur eine „bescheidene Anhebung“ der Regelsätze für Kinder und Erwachsene erfolgt, läge die Größenordnung der notwendigen Mittel bei rund einer Milliarde Euro jährlich, hat Reucher errechnet. Schwere Zeiten für den Bundesfinanzminister.
Hartz macht mobil, auch fünf Jahre nach Inkrafttreten: In 50 Städten will das Erwerbslosen-Forum unter dem Motto „Wir haben nicht genug – Du etwa?“ auf die Probleme aufmerksam machen. Ihre Hoffnungen ruhen auf den acht Richtern. Mehr Hartz, mehr Herz für Kinder?
In drei Bundesländern mit Erfolg getestet. Es gibt einen festen Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber führt Sozialbeiträge etwa für die Rente oder die Krankenversicherung ab.
Sie werden schlechter bezahlt als Männer, finden weniger Vollzeitstellen, brauchen öfter Hartz IV.
Beifall für Hartz-IV-Vorstoß nur von der SPD. Kraft findet mit ihrem Vorschlag zur Beschäftigung von Hartz-IV-Empfängern bislang nur in der eigenen Partei Zustimmung.