Nicht nachmachen!Die größten Fettnäpfchen bei der Wohnungsbesichtigung

Wohnungsbesichtigung

Die Wohnung liegt perfekt, ist gut geschnitten und auch noch bezahlbar – aber wie überzeugt man den Makler oder Vermieter? Auch das Auftreten bei der Besichtigung ist entscheidend. 

Wer eine schöne Wohnung mieten will, muss sich gegen viele Mitbewerber durchsetzen. Wie gelingt das? Vor allem nicht durch nerviges Verhalten. Allzu penible Menschen, die mit Zollstock und Taschenrechner zur Besichtigung erscheinen, sind bei Vermietern schnell unten durch. Dabei haben Mietinteressenten das Recht, sich ein genaues Bild von der Wohnung machen, denn es gilt: Offensichtliche Mängel können sie nach der Unterschrift unter den Vertrag nicht reklamieren. Doch: „Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. „Freundlichkeit und etwas Diplomatie helfen meist weiter.“ Acht Punkte, die man beachten sollte:

1. Mängelsuche

Vermieter wollen nicht immer etwas verbergen. „Sie sind grundsätzlich an guten und langfristigen Mietverhältnissen interessiert, haben also nichts gegen gut informierte Mieter, die ihre Rechte kennen“, betont Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Außerdem sind Vermieter sogar verpflichtet, Mängel anzugeben, wenn sie davon Kenntnis haben.“ Sie müssen sie dann in einer angemessenen Frist, möglichst vor dem Einzug, beheben lassen. Chychla rät daher: „Am besten ist es, freundlich und seriös aufzutreten. Und lieber etwas tiefer stapeln, als allzu kritisch nachzufragen.“ Das heißt aber nicht, eventuelle Mängel hinzunehmen. „Wer gut vorbereitet ist, entdeckt Schwachpunkte auch, ohne explizit nachfragen zu müssen.“

2. Fotografieren

„Wer Fotos in der Wohnung machen möchte, muss vorher unbedingt den Vermieter oder Makler fragen und seinen Wunsch auch begründen“, sagt Michael Drasdo, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. So kann es wichtig sein, im Vorfeld die Küche zu fotografieren, wenn später die eigenen Möbel eingebaut werden sollen. Besondere Sensibilität ist in bewohnten Wohnungen angebracht. „Dort dürfen Fremde keinesfalls in das Persönlichkeitsrecht der Bewohner eingreifen“, betont der Rechtsanwalt. Es verbietet sich also, dort ungefragt Dinge anzufassen und auszuprobieren.

3. Wohnungsgröße

Mitunter schummeln Vermieter hierbei. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Allerdings darf die dort angegebene Zahl bis zu zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichen. „Statt beim Besichtigungstermin alle Räume auszumessen, kann man zum Beispiel den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten“, empfiehlt Chychla. Er findet: „Verweigert er ihn aus fadenscheinigen Gründen, ist anzunehmen, dass er mit der Wohnungsgröße gemogelt hat.“

Feuchtigkeit, Lärm, Fenster: Das müssen Mieter beachten

4. Feuchtigkeit

Sie ist ein handfester Grund, Abstand von der Wohnung zu nehmen – auch wenn sie noch so gut geschnitten und schön gelegen ist. „Selbst wenn die Wohnung äußerlich in Ordnung ist, können feuchte Stellen und Schimmel vorhanden sein“, so Chychla. Manchmal sind sie unter Farbe oder Tapete versteckt. Frisch gestrichene Ecken oder lose Tapete in der Nähe von Fenstern können darauf hindeuten. „Hilfreich ist es, sich auf seine Nase zu verlassen“, sagt er.

Ein modriger Geruch ist immer ein Indiz, dass etwas nicht stimmt. „Vor allem in Erdgeschosswohnungen dringt gern Feuchtigkeit ein, besonders wenn der Keller nicht gedämmt ist.“ Deshalb ist es gut, sich bei der Wohnungsbesichtigung auch den Keller zeigen zu lassen. „Unter dem Motto: Ich habe hochwertige Fahrräder, die ich dort abstellen will. Mal sehen, ob sie reinpassen“, rät Chychla.

5. Lärm

Besichtigungen finden oft an Wochenenden statt. Es empfiehlt sich, an einem anderen Tag noch mal hinzufahren und sich das Wohnumfeld anzusehen. Wie befahren ist die Straße? Wird in der Nachbarschaft gebaut? Wichtig ist, auch die Zukunft des Viertels zu bedenken: Gibt es eine Freifläche, die eventuell bebaut werden soll? Folgt der unauffälligen Nähstube in den Gewerberäumen im Erdgeschoss vielleicht demnächst eine belebte Kneipe? „Es lohnt sich, mit den Nachbarn darüber zu sprechen“, betont Chychla.

6. Undichte Fenster und Türen

Natürlich hat niemand etwas dagegen, wenn bei der Besichtigung das eine oder andere Fenster oder eine Tür geöffnet oder geschlossen wird, um zu schauen, ob sie gut schließen. „Dabei wird aber nicht klar, ob sie auch dicht sind“, erklärt Chychla. Das ist aber kein Grund zur Sorge. Solche Mängel kann der Mieter auch noch später nach seinem Einzug anzeigen. „Dabei handelt es sich um verdeckte Mängel. Die muss der Vermieter immer beheben“, stellt der Mietexperte klar. Der Mieter ist sogar verpflichtet, sie umgehend anzuzeigen, sobald er sie entdeckt hat.

Tipps für das Übergabeprotokoll

7. Heizung

Außerhalb der Heizsaison ist es schwer, herauszufinden, ob die Heizung funktioniert. „Wenn in jedem Raum ein Heizkörper steht, ist anzunehmen, dass sich die Wohnung ausreichend beheizen lässt“, erklärt Chychla. Fehlt irgendwo einer, sollte man das im Übernahmeprotokoll vermerken. Stellt sich später heraus, dass die Wohnung nicht ausreichend warm wird, muss der Vermieter diesen verdeckten Mangel abstellen.

8. Offensichtliche Mängel

Diese sollten Mieter bei der Besichtigung immer ansprechen und im Übergabeprotokoll festhalten lassen. Denn es gilt: Gemietet wie gesehen. Eine Mietminderung kann der Mieter dafür später nicht mehr geltend machen. Es besteht sogar die Gefahr, dass er beim Auszug für diese Mängel geradestehen muss. 

(dpa)

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