Kinderreisepass abgeschafftWelches Ausweisdokument der Nachwuchs jetzt für den Urlaub braucht

Ein Kinderreisepass.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Welches Dokument der Nachwuchs ab sofort braucht, erfahren Eltern hier!

von Klara Indernach (KI)

Seit 1. Januar 2024 sind keine Kinderreisepässe mehr erhältlich. Eltern, die mit ihren Sprösslingen verreisen möchten, müssen auf einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip umsteigen. EPRESS.de klärt die wichtigsten Fragen für den Sommerurlaub 2024.

Wann braucht mein Kind einen Reisepass oder Perso?

Ab einem Alter von 16 Jahren benötigen Deutsche einen gültigen Ausweis – also Personalausweis oder Reisepass. Ist das Kind unter 16 Jahre alt, müssen die Eltern den Ausweis beantragen, das Kind dabei aber anwesend sein.

Wollen Eltern mit ihren Kindern ins Ausland, benötigen sie unabhängig vom Alter ihrer Kleinen ein Ausweisdokument für sie. Für Kinder unter zwölf Jahren war hierfür bislang der Kinderreisepass die Lösung. Den gibt es seit diesem Jahr allerdings nicht mehr. Bleibt Eltern nur noch der Personalausweis oder ein „normaler“ Reisepass.

Weshalb wurde der Kinderreisepass abgeschafft? Einfacher Grund: Sicherheit. Der Kinderreisepass hatte keinen Chip und war dadurch leichter zu fälschen. „Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, teilte das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) mit.

Darüber hinaus war der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig. Das bedeutete, dass Eltern jedes Jahr einen neuen beantragen mussten - ein großer Aufwand. Erschwert wurde die Nutzung des Kinderreisepasses dadurch, dass andere Länder selbst entscheiden konnten, ob sie ihn anerkennen oder nicht. Aus diesen Gründen endete die Ausstellung neuer Kinderreisepässe am 31. Dezember 2023. Bereits ausgestellte Pässe können noch genutzt, aber nach Ende der Gültigkeitsdauer nicht mehr verlängert werden.

Welches Ausweisdokument brauchen meine Kinder jetzt? 

Seit Jahresbeginn gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass mit Chip nötig. Das Auswärtige Amt gibt auf seiner Webseite Auskunft darüber, welches Dokument in welchem Land benötigt wird.

Personalausweis und Reisepass sind jeweils sechs Jahre lang gültig. Aber das BMI warnt: Kinder verändern sich in sechs Jahren so stark, dass sie auf alten Fotos möglicherweise kaum noch zu erkennen sind. Dies könnte bei Kontrollen auf Reisen zu Problemen führen. Wenn sich das Kind deutlich verändert hat, sollten Eltern trotz noch bestehender Gültigkeit ein neues Ausweisdokument in Erwägung ziehen.

Personalausweis und Reisepass werden im Bürgeramt beantragt.  Achtung: Das Dokument muss an dem Ort abgeholt werden, wo es beantragt wurde. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen bei der Beantragung die Anwesenheit mindestens eines Elternteils, das Einverständnis beider Elternteile ist in der Regel erforderlich.

Für die Beantragung muss ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Falls das Kind noch keinen Ausweis hat, ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

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Was kostet der neue Reisepass oder Personalausweis?

Der Reisepass schlägt mit 37,50 Euro zu Buche, der Personalausweis mit 22,80 Euro - für alle unter 24 Jahren. Für Anträge aus dem Ausland kommt noch ein Auslandszuschlag dazu, so das BMI.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Stefanie Puk) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.