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„Luna Love“Pornostar zieht aus Wohnung aus – wie laut darf Sex zu Hause sein?

Heißer Pornodreh in der Wohnung

Für die schönste Nebensache gelten in Mietwohnungen die allgemeinen Ruhevorschriften. Bei gewerblichen Pornodrehs muss auch der Vermieter zustimmen.

Sie ist 19 und dreht kurze Sexvideos – in ihrer Mietwohnung: Luna aus Ennepetal, Künstlername „Luna Love“, treibt es dabei aber offenbar zu wild. Weil sich Nachbarn über lautes Sex-Gestöhne des Internetstars aufregten, hat ihr der Vermieter nach nur einem Monat die Wohnung gekündigt, wie "Bild" berichtete.

Lunas „lautstarke Sexszenen“ würden die anderen Mieter erheblich stören, hieß es in einem Schreiben vom Vermieter-Anwalt. Kinder müssten sich die Szenen mitanhören. Im Übrigen bedürfe jegliche gewerbliche Nutzung der Wohnräume einer vorherigen Zustimmung, hieß es außerdem.

Wie laut darf man in der Wohnung Sex haben – ab wann dürfen sich Nachbarn beschweren?

• Lauter Sex: In Mietwohnungen gelten allgemeine Ruhevorschriften, wie der Deutsche Mieterbund erklärt. Ab 22 Uhr (Nachtruhe!) muss Schluss sein mit störendem Lärm, sei es Party-Krach, Klavierspiel oder eben auch lautes Sex-Gestöhne. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholung eine Unterlassungsverfügung oder sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrages. 

Feste Lärm-Richtwerte in Dezibel gibt es für Mietwohnungen allerdings nicht – es kommt immer auf  den Einzelfall an, ob die Lustschreie zu laut sind.

Grundsätzlich gilt aber auch: Belästigungen durch Lärm im Haus sind ein Mangel der Mietsache und können zu einer Mietminderung berechtigen. Mieter müssen dazu die Lärmbelästigung beim Vermieter anzeigen. Der ist dann dafür verantwortlich, die Störungen zu beseitigen.

Hier wirkt Porno-Sternchen Luna Love noch happy, dabei drohte ihr wegen lautem Sex-Gestöhne die Wohnungskündigung:

Verbotene Orte für Sex und das Pornostudio im Wohnzimmer

• Orte für Sex: Ob Schlafzimmer, Badezimmer oder Küche: Mieter dürfen prinzipiell Sex haben, wo sie wollen. Auch Balkon und Terrasse sind nicht tabu –  allerdings dürfen sich andere Hausbewohner nicht dadurch gestört fühlen. Vor allem muss auch das Schutzinteresse von Kindern und Jugendlichen beachtet werden. Sonst droht eine Abmahnung vom Vermieter.

Vorsicht bei Sex in Gemeinschaftsräumen wie dem Treppenhaus: Hier drohen eine Unterlassungsklage und eine Geldbuße!

• Geschäft zu Hause: Bei einer geringfügigen Tätigkeit ohne Störung der anderen Hausbewohner kann der Vermieter nichts dagegen einwenden. Allerdings sollte man den Vermieter um Erlaubnis bitten – sonst kann es eine Abmahnung geben: bei einem ausdrücklichen Gewerbe-Verbot droht sogar die fristlose Kündigung. 

Falls Luna Love also schon abgemahnt wurde und ihre Porno-Produktion als Gewerbe eingestuft wird, könnte es eng werden für das Porno-Sternchen!

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