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Neues Konto eröffnenWas ich der Bank über mich erzählen muss

Kunden mit negativen Schufa-Einträgen haben es oftmals schwer: Einen gesetzlich geregelten und garantierten Kontozugang gibt es bisher nur in acht Bundesländern.

Kunden mit negativen Schufa-Einträgen haben es oftmals schwer: Einen gesetzlich geregelten und garantierten Kontozugang gibt es bisher nur in acht Bundesländern.

Heutzutage braucht wirklich jeder Mensch ein Girokonto, sei es für die Miete, das Gehalt - oder einfach, um fällige Rechnungen zu bezahlen. Doch wer ein neues Konto eröffnet oder die Bank wechselt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich zum Beispiel Fragen zu seinem Beruf gefallen lassen. Sollten Kunden wirklich auf alles antworten, was die Mitarbeiter wissen wollen? Wir haben die wichtigsten Antworten:

Welche Voraussetzungen gibt es, um ein Konto zu eröffnen?

Ein potenzieller Kunde muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem sollte man einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, denn die deutschen Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, die Identität des zukünftigen Kontoinhabers zu überprüfen. Bei Ausländern kann zudem eine Meldebescheinigung notwendig sein. Für Minderjährige treten die Eltern als gesetzlicher Vertreter auf, sie müssen also bei der Kontoeröffnung dabei sein.

Bei reinen Online-Konten und Direktbanken, die Bankgeschäfte ohne ein eigenes Filialnetz anbieten, wird das so genannte Post-Ident-Verfahren genutzt: Hier gehen Antragsteller mit den unterschriebenen Unterlagen zur Post, von wo aus diese weitergeleitet werden.

Muss ich meinen Beruf angeben?

Fragt der Bankangestellte nach dem genauen Beruf, muss man diesen nicht unbedingt angeben. Nicht verschweigen dürften Kunden hingegen ihren Namen, die aktuelle Adresse, die Staatsangehörigkeit und ihr Alter.

Fragen nach dem Beruf seien in erster Linie für die Marketingabteilungen der Geldhäuser interessant, erklären Verbraucherschützer. Im Zweifel reicht es daher, wenn Kunden allgemeine Angaben machen, also etwa erklären, ob sie angestellt oder selbstständig sind. „Anders sieht es aus, wenn Sie einen Kredit aufnehmen: Hier verlangt die Bank zum Beispiel Gehaltsnachweise“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ist eine Schufa-Auskunft notwendig?

Üblicherweise prüfen deutsche Banken ihre Neukunden auf Bonität. Auch mögliche Einträge in der Schufa werden deshalb abgefragt. In der Regel unterschreiben Kunden eine entsprechende Klausel im Vertrag. Gibt es negative Schufa-Einträge, werden Neukunden oft abgelehnt. Allerdings bieten manche Kreditinstitute für diese Kunden Konten auf Guthabenbasis an - auch Sparkonto oder Guthabenkonto genannt. Dispo-Kredite gibt es bei solchen Modellen jedoch nicht, und Giro-Karten (früher: EC-Karten) kann man nur nutzen, wenn Geld auf dem Konto ist.

Das ist ein Girokonto, auf das ein regelmäßiges Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Nur wenige Banken bieten dafür eine Verzinsung des Guthabens an, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Nachfragen könne sich aber trotzdem lohnen. Privatgirokonten, auf die kein Gehalt eingeht, können auch als Mietkonten, Baukonten oder Konten für Klassenfahrten etc. angelegt werden.

Für finanziell schlechter gestellte Kunden und solche mit mangelhafter Bonität bieten sich laut Verbraucherzentrale NRW Guthabenkonten an. Inhaber können nur Gutschriften entgegennehmen sowie Auszahlungen im Rahmen ihres Guthabens tätigen. Rutscht der Saldo ins Minus, wird das Konto gesperrt.

Wie der Name schon sagt: Über ein Gemeinschaftskonto können mehrere Personen walten. Je nach Kontoart haben sie unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Hier verfügen Kontoinhaber, oft Eheleute oder Erbengemeinschaften, nur gemeinsam. Das kann laut Verbraucherzentrale Probleme bereiten, weil für Auszahlungen und Transaktionen auch alle Kontoinhaber unterschreiben müssen. Stirbt ein Kontoinhaber, darf der andere nur zusammen mit den Erben über das Konto verfügen. Gläubiger dürfen das Konto nur pfänden, wenn sie gegen jeden einzelnen Inhaber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben.

Beim Oderkonto ist es andersherum. Jeder Kontoinhaber kann unabhängig vom anderen seine Geldgeschäfte alleine tätigen. Diese Unabhängigkeit hat aber Verbraucherschützern zufolge auch einen Nachteil: Selbst wenn nur einer der Kontoinhaber jemandem Geld schuldet, darf das Gemeinschaftskonto gepfändet werden.

Mit diesem Konto können Verbraucher ihre Wertpapiergeschäfte abwickeln. Hierauf überweist man beispielweise monatlich einen Betrag, von dem dann je nach Auftrag Fondsanteile oder Aktien gekauft werden. Anders als beim Gehaltskonto gibt es für das Guthaben meistens Zinsen.

Anderkonten dürfen nur von einem begrenzten Personenkreis geführt werden. So lassen zum Beispiel Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater die Geldzahlungen ihrer Klienten über dieses Sonderkonto laufen. „Bei einem Hauskauf überweist der Käufer den Kaufpreis meist auf ein Notar-Anderkonto, von wo aus dann die Zahlung abgewickelt wird“, so die Verbraucherzentrale NRW. Da dieser Bezahlweg für Käufer und Verkäufer am sichersten ist, sollten beide darauf bestehen.

Wann kann die Bank Kunden ablehnen?

Unzumutbar ist eine Kontoführung für eine Bank dann, wenn der Kontoinhaber bereits zu Beginn der Kontoeröffnung falsche Angaben macht. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn Gläubiger das Giro-Konto vollständig sperren, also pfänden. Außerdem müssen es Kreditinstitute nicht dulden, wenn das Konto über Wochen ohne Umsätze geführt wird: „Passiert längere Zeit nichts, wird der Kundenbetreuer nachfragen, ob der Inhaber das Konto noch benötigt“, sagt Thomas Schlüter, Pressesprecher des Bundesverbands deutscher Banken. Die Fristen seien je nach Bank unterschiedlich. Manche Anbieter verknüpfen ihre günstigen Konditionen zudem mit einem regelmäßigen Gehaltseingang.

Einen gesetzlich geregelten und garantierten Kontozugang gibt es bisher nur bei den Sparkassen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - allerdings mit Ausnahmen. „Verweigert Ihnen die Bank die Einrichtung eines Guthabenkontos, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder beschweren Sie sich bei den Dachverbänden der Banken oder Sparkassen“, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Änderungen nicht mitgeteilt: Wird das Konto gekündigt?

Wenn ein Kunde zum Beispiel seinen Namen durch Heirat ändert oder umzieht, sollte er dies dem Kreditinstitut schnell melden. Gekündigt wird der Vertrag in solchen Fällen aber nicht sofort: „Bei Unstimmigkeiten hakt die Bank in der Regel erst einmal nach“, sagt Schlüter. Zum Beispiel, wenn per Post zugestellte Kontoauszüge zurückkommen, weil der Empfänger unbekannt verzogen ist. Kunden, die einen Kredit aufgenommen haben und dann arbeitslos werden, sollten dies im eigenen Interesse melden. „Keine Bank wird aber bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob Sie dort beschäftigt sind.“

Welche Bedingungen gibt es noch?

Je nach Bank müssen Kunden weitere Voraussetzungen erfüllen, um ein Konto zu eröffnen. So nehmen einige Banken nur Privatkunden an, andere setzen den Eingang eines monatlichen Mindestbetrages oder bei Anlagekonten eine Einlage in bestimmter Höhe voraus.

Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung übrigens meistens kostenlos - sie müssen aber nachweisen, dass sie noch in der Ausbildung sind.

Kunden, die keine Finanzberatung wünschen, sollten dies ihrer Bank schon bei der Konto-Einrichtung mitteilen. Wer sich aber mit Kundenberatern zusammensetzen will, sollte sich vorher gut informieren. Wie, verrät unsere Bildergalerie: