Empfehlen | Drucken | Kontakt02.07.2009 - 00:00 Uhr

Patientenverfügung: Halbgötter wollten nicht, da tat ich es

Von S. GIESECKE, H. PUSCH und V. ROTERS
Das ist die Patientenverfügung der verstorbenen Schwiegermutter.
Das ist die Patientenverfügung der verstorbenen Schwiegermutter.
Foto: Roters

Köln - Der Fall um den Kölner Handwerker B. (43), der am Montag im Franziskus-Krankenhaus die Patientenverfügung seiner Schwiegermutter gegen den Willen der Ärzte durchsetzte, sorgt bundesweit für Diskussionen.

Am Donnerstagnachmittag in einem Zimmer in der Kanzlei des renommierten Strafverteidigers Markus Loskamp am Hohenzollernring. B. sitzt auf einem Stuhl, erklärt, warum er die Stecker aus den Apparaturen riss.

Ein Patient wird nur noch mit Hilfe von Maschinen am Leben gehalten.
Ein Patient wird nur noch mit Hilfe von Maschinen am Leben gehalten.
Foto: dpa

B.: „Ich habe mir gedacht: Wenn die Halbgötter in Weiß die Patientenverfügung meiner Schwiegermutter nicht umsetzen wollen, musst du das tun.

Für mich ist die Verfügung gültig. Es ist wie mit einem Testament. Das muss man auch nicht erneuern. Das ist erst dann nicht mehr gültig, wenn man es zerreißt.“

Seine Schwiegermutter A. habe die Verfügung mit in ihrer Handtasche gehabt. B.: „Wir sind auch erst drei Tage nach ihrer Einlieferung vom Krankenhaus angerufen worden. Als sie schon auf der Intensivstation lag.“

Er ist überzeugt, dass er richtig gehandelt hat. „Sie wollte, dass ihr langes Leid erspart bleibt.“ Am Donnerstag durfte er die Sachen von seiner Schwiegermutter abholen.

Die Leiche wurde obduziert. Gegen B. wird wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermittelt, auch wenn noch nicht feststeht, ob das kurzfristige Entfernen der Geräte ursächlich für den späteren Tod der Frau war. Verteidiger Markus Loskamp: „Wir sind guter Dinge, dass das Verfahren für unseren Mandanten günstig ausgeht.“

Das St. Franziskus-Krankenhaus widerspricht den Angaben des Handwerkers, dass die 82-Jährige im Sterben lag. „Die Chance auf Besserung des Zustandes bei der Patientin war da, wenn auch nicht sehr groß“, sagte der Ärztliche Direktor Prof. Stephan vom Daum am Donnerstag.

Und damit hätte die Patientenverfügung der 82-Jährigen noch nicht gegriffen. „Man braucht Zeit um zu prüfen, ob die Situation zur Durchsetzung einer Patientenverfügung vorliegt“, so Georg Menne vom Ethikkomitee des Krankenhauses. Die Klinik bezeichnet das Vorgehen des Schwiegersohnes als Kurzschlussreaktion.

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