Empfehlen | Drucken | Kontakt02.07.2009 - 00:00 Uhr

Bluttat im Gericht: Niedergemetzelte Zeugin im 3. Monat schwanger

Der niedergemetzelte Ägypterin war im dritten Monat schwanger.
Der niedergemetzelte Ägypterin war im dritten Monat schwanger.
Foto: ddp

Dresden - Die schreckliche Bluttat im Dresdner Landgericht. Am Mittwoch sprang der Angeklagte plötzlich auf, zückte ein langes Messer und metztelte eine Zeugin nieder.

Am Tag danach wird das ganze Ausmaß der Tragödie sichtbar: Diegetötete Frau hinterlässt nicht nur einen dreijährigen Sohn. Die 31-jährige Ägypterin war zudem im dritten Monat schwanger. Und: Ganze 18 Mal stach der Angreifer auf sein Opfer ein! Die Frau starb vor den Augen ihres Mannes (32) und ihres Sohnes.

Ihr Mannwurde bei der Attacke schwer verletzt, durch Messerstiche und einenversehentlich abgegebenen Schuss der Polizei. Er ist inzwischen außerLebensgefahr.

Gerichtspersonal und zwei Bundespolizisten, die sich zufällig imHaus aufhielten, überwältigten den Täter und nahmen ihn fest. Dabeikam es zu einem verhängnisvollen Irrtum.

Laut Staatsanwalt hielteiner der Beamten zunächst den Ehemann für den Angreifer und schossihm ins Bein. Diese Verletzung sei aber nicht für denlebensbedrohlichen Zustand des Mannes verantwortlich, hieß es.

Hintergrund für das blutige Finale einer eher alltäglichenVerhandlung war ein Streit zwischen dem Angeklagten und der Zeugin imSommer 2008 auf einem Spielplatz in Dresden. Die Ägypterin soll denBeschuldigten gebeten haben, für ihren Sohn einen Platz auf derSchaukel freizumachen und dafür mit Begriffen wie "Islamistin","Terroristin" und "Schlampe" beschimpft worden sein.

Für die Beleidigungen wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 780Euro verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung wollte er nun einenFreispruch erreichen. Warum er bei der Berufung ausrastete, istbislang unklar.

Vor dem Haftrichter äußerte er sich bislang nicht zurvorgeworfenen Tat, hieß es. Ein psychiatrisches Gutachten wurde inAuftrag gegeben. Nach Angaben von Sachsens Polizeipräsident BerndMerbitz wird unter anderem ein ausländerfeindlicher Hintergrundgeprüft. "Es gibt Anzeichen dafür", sagte Merbitz in Dresden.

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