Empfehlen | Drucken | Kontakt26.02.2010 - 16:51 Uhr

Hohe Bußgelder: Polizei verfolgt Xenonlicht-Missbrauch

Die Polizei passt ganz genau auf: Ungenehmigtes Xenon-Licht kann für Autofahrer sehr teuer werden.
Die Polizei passt ganz genau auf: Ungenehmigtes Xenon-Licht kann für Autofahrer sehr teuer werden.
Foto: Polizei

Xenon statt Halogen - immer mehr Deutsche sind mit Blaulicht unterwegs!

Die Angebote zur Umrüstung im Internet sind verlockend: Xenonlampen-Lichtsets werden zumeist als Zubehör zu Preisen zwischen 50 und 200 Euro angeboten.

Was viele Autofahrer aber nicht wissen oder einfach ignorieren: Ungeprüfte Xenonlampen sind auf deutschen Straßen nicht zulässig.

Um Xenon-Scheinwerfer einsetzen zu dürfen, müssen die Fahrzeuge diverse Anforderungen erfüllen: Das Scheinwerfergehäuse und die Xenonleuchtmittel müssen genehmigt werden, auch auf eine automatische Lichthöhenanpassung und das Vorhandensein einer Scheinwerferreinigungsanlage wird großer Wert gelegt.

Die Polizei stellt in letzter Zeit vermehrt den Missbrauch von Xenon-Lampen fest, wodurch es zu ungewünschten und teilweise gefährlichen Blendungen des übrigen Verkehrs kommt.

Alarmierend: Aufgefallen sind nicht nur ältere Fahrzeuge oder Kleinwagen, sondern sogar schon Taxis!

Wen die Polizei erwischt, der kann tief in die Tasche greifen: Die unzulässigen Veränderungen werden mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bestraft, die ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro beim Fahrzeugführer bis 135 Euro beim Fahrzeughalter, zuzüglich Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten sowie drei Punkten in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen kann. 

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