Empfehlen | Drucken | Kontakt14.06.2011 - 20:57 Uhr

Borussias Torhüter: Bailly wehrt sich: Einspruch gegen Bewährungsstrafe

Logan Bailly und sein Bruder Arnaud mit Anwalt Frederic Bovy vor dem Gericht in Lüttich.
Logan Bailly und sein Bruder Arnaud mit Anwalt Frederic Bovy vor dem Gericht in Lüttich.
Foto: dpa
Mönchengladbach –  

Borussias Torhüter Logan Bailly legt Einspruch gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung ein!

Der 25-Jährige ist am 6. Juni im Lütticher Gericht vor der zwölften Strafkammer zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verdonnert worden. Die Strafe ist allerdings zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.

Bailly weilte bei der Urteilsverkündung von Richter Renauld Hauquier noch im Urlaub. Jetzt hat sich der ehemalige belgische Nationalkeeper aber mit seinem Anwalt Frédéric Bovy beraten und für einen Einspruch entschieden. Bovy: „Das Urteil kann sich negativ auf seine sportliche Karriere auswirken.“

Bailly und sein ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung verurteilter Bruder Arnaud (29, zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung) waren im Mai 2008 in Lüttich vor der Straßen-Bar „La Maison du Peket“ in eine Schlägerei mit Fußball-Fans verwickelt.

Dabei haben die Bailly-Brüder nach Ansicht des Gerichts zwei Personen schwer verletzt. Logan soll einer Person einen Faustschlag verpasst haben. Bailly bleibt jedoch dabei, dass er in Notwehr gehandelt habe und zuvor provoziert und angepöbelt worden sei.

Belgische Medien berichten, Logan halte daran fest, dass die Anschuldigungen gegen ihn ein abgekartetes Spiel seien. Über den Einspruch kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten seitens des Gerichts entschieden werden.

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