Das Urteil lautet: schuldig! Gladbachs Keeper Logan Bailly ist wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verdonnert worden. In den Knast muss der Borussen-Profi (Vertrag bis 2013) aber nicht (wir berichteten).
Vorerst! Denn die Strafe ist zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Zusätzlich muss Bailly, der wegen eines Deliktes im Straßenverkehr schon einmal straffällig geworden war, 250 Euro Strafe zahlen.
Montagmorgen, kurz nach neun Uhr im Saal E des Lütticher Justizpalastes: Anwalt Frédéric Bovy (46) und Baillys ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung angeklagter Bruder Arnaud (29) erscheinen zur Urteilsverkündung vor der zwölften Strafkammer. Eine Reihe von Polizisten ist auch da. Aber Logan fehlt – der belgische Nationaltorhüter macht lieber Urlaub!
Das, was Richter Renauld Hauquier über ihn sagt, hätte dem 25-Jährigen auch nicht gefallen. „Er respektiert nicht die Regeln der Gesellschaft.“ Und: Er habe „grundlos Gewalt“ und „schroffe Handlungen“ angewendet.
Über zehn Minuten lang liest Richter Hauquier den Tathergang vor, derweil läuft Arnaud Bailly – von Beruf Metzger – der Angstschweiß über den Rücken, wie sein braunes Hemd verrät. Draußen, vor der Tür des Gerichtssaals, warten seine Mutter und die Lebensgefährtin samt Baby. Drinnen wird Tacheles geredet!
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Bailly-Brüder am 6. Mai 2008 in Lüttich vor der Straßen-Bar „La Maison du Peket“ in eine Schlägerei mit Standard-Fans verwickelt waren. Dabei haben die Baillys zwei Personen schwer verletzt.
Die von Arnaud angegriffene Person leide heute immer noch unter der Tat, befinde sich in psychologischer Behandlung.
Zwei Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft dafür gefordert. Richter Hauquier zeigt sich gnädig: Obwohl Arnaud Bailly 2005 schon einmal wegen Körperverletzung auffällig geworden war, bekommt er zwei Jahre Haft – ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung.
Dazu: 3000 Euro Strafe. Damit kann er zufrieden sein – meint Anwalt Bovy: „Er hatte Angst vor dem Urteil.“ Bovy hat sich in Belgien einen Namen gemacht, weil er einst den Lütticher Schwerverbrecher Marcel Habran (Überfälle auf Geldtransporter mit Todesopfern) verteidigte: „Am Freitag treffe ich Logan, dann werde ich mit ihm über das Urteil sprechen, es analysieren und mit ihm entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen.“
14 Tage haben sie Zeit, Einspruch einzulegen. „Ideal wäre ein Freispruch.“ Das am Montag gefällte Urteil ist ein weiterer Rückschlag in Baillys Karriere. Bovy: „Es wird sich sicher negativ auf seine Stellung in der belgischen Nationalmannschaft auswirken. Was es für Deutschland bedeutet, kann ich nicht beurteilen.“
In Mönchengladbach ist er schon vor Wochen zur Nummer drei degradiert worden, soll sich zudem einen neuen Verein suchen.
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